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TOURISMUS

Gericht bestätigt Urteil gegen Ferienvermietung im Sporthafen von Port d'Alcúdia

Die Unterkünfte auf dem Hafengelände verstoßen demnach gegen Bau- und Tourismusrecht. Ob die Aktivität tatsächlich eingestellt wird, muss abgewartet werden. Denn der Inselrat sieht die Rechtslage weiterhin anders.

Die fraglichen Ferienunterkünfte im Sporthafen von Alcúdia | Foto: UH

| | Palma, Mallorca |

Das Oberste Gericht Spaniens hat die Schließung eines illegal betriebenen Hotels im Sportboothafen von Port d'Alcúdia auf Mallorca endgültig bestätigt. Nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" wies das Gericht die Berufung der Betreibergesellschaft Alcudiamar S.L. zurück und machte damit das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig.

Der sogenannte Hotel-Botel war 2003 auf dem öffentlichem Hafengelände, das ausschließlich für nautische Zwecke vorgesehen ist, genehmigt worden. Die mallorquinische Umweltorganisation GOB hatte daraufhin gegen den touristischen Betrieb geklagt und vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen Recht bekommen. Die Richter stellten fest, dass die Hotelnutzung gegen Bau- und Tourismusauflagen verstoße und entzogen der Anlage die Betriebsgenehmigung.

Trotz des Urteils blieb das Hotel jedoch weiterhin geöffnet. Wir haben festgestellt, dass der Betrieb weiterlief, als wäre nichts geschehen", kritisierte der GOB. Die Umweltschützer sprachen von einem "flagranten Verstoß gegen ein rechtskräftiges Urteil" und beantragten beim Obersten Gerichtshof der Balearen, den Inselrat und das Unternehmen zur sofortigen Schließung und Versiegelung der Anlage zu zwingen. Es sei "inakzeptabel", dass eine für illegal erklärte Einrichtung ungestraft im öffentlichen Hafenbereich weiterbetrieben wird", argumentierte der GOB.

Die Betreibergesellschaft Alcudiamar S.L. wollte sich gegenüber der Lokalzeitung nicht zur Entscheidung äußern. Man wolle das Urteil zunächst prüfen, ließ ein Unternehmenssprecher verlauten. Aus dem Tourismusdezernat des Inselrates hieß es, das Hotel verfüge über eine "erweiterte Genehmigung als sportliches Tourismuszentrum" und könne daher weiterhin Unterkünfte anbieten – ungeachtet des Urteils.

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