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Weil die Musik zu laut war: 12.000-Euro-Strafe gegen eine der letzten Karaoke-Bars in Palma

Die Lokalpolizei hatte das Lokal inspiziert und festgestellt, dass zum einen der nachts zulässige Dezibelwert um 19 Punkte überschritten wurde, und dass zum anderen das die Kneipe ohne Genehmigung als Karaoke-Bar und Musikbar betrieben wurde

Das Lokal ist bereits seit mehreren Monaten geschlossen

| Palma, Mallorca |

Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca hat den Pub Indigno, eine der wenigen noch verbliebenen Karaoke-Bars der Stadt, wegen Lärmbelästigung mit einer Geldstrafe belegt. Konkret wirft die Stadtverwaltung dem Nachtlokal einen sehr schweren Verstoß wegen Lärmbelästigung und einen schweren Verstoß wegen unerlaubter Tätigkeit vor und fordert von dem Lokal eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.751 Euro. Seit März 2023 liegen verschiedene Beschwerden von Anwohnern aus der Umgebung vor, die sich genau auf übermäßigen Lärm beziehen, da die Einrichtung laut Feststellungen der städtischen Techniker nicht über eine angemessene Schalldämmung verfügt.

Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 25. Mai 2024 hatte die Lokalpolizei das Lokal inspiziert und festgestellt, dass zum einen der nachts zulässige Dezibelwert um 19 Dezibel überschritten wurde, und dass zum anderen das Geschäft ohne Genehmigung als Karaoke-Bar und Musikbar betrieben wurde. Die derzeitige Inhaberin des Lokals legte gegen die Geldstrafe Berufung ein. Dies war ihr jedoch nicht möglich, da sie zum Zeitpunkt der Verhängung der Strafe nicht als Eigentümerin des Lokals registriert war. Daher wies die Stadtverwaltung die vorgebrachten Einwände wegen fehlender Legitimation zurück.

Andererseits erließ das Rathaus am 23. Juli 2025 eine sofortige Verwaltungsanordnung, die die Kneipe Pub Indigno dazu verpflichtete, die an der Fassade installierten Klimaanlagen stillzulegen und zu entfernen, da sie keine Genehmigung für deren Betrieb hatte. In diesem Fall lag die Verantwortung bei der derzeitigen Eigentümerin, die seit Juli letzten Jahres Eigentümerin ist.

Zukunft des Lokals offen

Angesichts dieser Situation gab die Stadtverwaltung der derzeitigen Betreiberin des Geschäfts die Möglichkeit, die Situation zu regularisieren, indem sie eine vollständige Schallschutzstudie vorlegte und nachwies, dass das Lokal keine Belästigungen verursacht. Die jüngste Entscheidung deutet jedoch darauf hin, dass die Begründungen und getroffenen Maßnahmen nicht vollständig den Anforderungen der Gemeindeverordnung entsprechen.

Die jüngste Entscheidung bedeutet nicht die endgültige Schließung des Lokals, kann jedoch zu einer vorübergehenden Schließung oder Versiegelung führen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird. Tatsächlich war das Geschäft in den letzten Wochen geschlossen, wurde jedoch nicht versiegelt.

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