Ein Mann hat in Palma de Mallorca nach einem Streit im Straßenverkehr einen Autofahrer mit einer Axt bedroht und ihn über mehrere Kilometer verfolgt. Die Nationalpolizei nahm den spanischen Staatsbürger fest. Gegen ihn wird wegen Bedrohung ermittelt. Die Beamten beschlagnahmten mehrere Waffen aus seinem Fahrzeug.
Der Vorfall ereignete sich am Dienstagmorgen auf der Avenida Gabriel Roca. Eine Streife der Nationalpolizei, die präventiv im Einsatz war, wurde von einem Autofahrer angesprochen. Dieser gab an, kurz zuvor von einem anderen Verkehrsteilnehmer massiv bedroht worden zu sein.
Streit beginnt im Straßenverkehr
Nach Angaben des Opfers hatte der Vorfall mit wiederholtem Hupen und Lichthupe begonnen. Der Mann ging zunächst davon aus, dass ihn ein anderer Fahrer lediglich überholen wollte, und gab mit der Hand ein Zeichen. Er setzte seine Fahrt fort, bemerkte jedoch, dass ihn dasselbe Fahrzeug weiterhin verfolgte.
Über mehrere Kilometer hinweg fuhr der mutmaßliche Täter dicht auf, gestikulierte und setzte den Autofahrer unter Druck. In einer engen Straße verlangsamte das Opfer schließlich seine Fahrt. Daraufhin beschleunigte der andere Wagen, zog auf gleicher Höhe und blockierte den Weg.
Bedrohung mit Axt
Als beide Fahrzeuge nebeneinander standen, stieg ein „großer, kräftiger junger Mann“ aus dem anderen Auto aus, wie das Opfer gegenüber der Polizei schilderte. Ohne erkennbaren Anlass habe er ihn beschimpft und bedroht. Anschließend ging der Mann zu seinem Kofferraum, holte eine große Axt heraus und rief: „Verschwinde von hier oder ich schlage dir den Schädel ein.“
Der bedrohte Autofahrer raste davon und alarmierte die Polizei. Die Beamten konnten den Verdächtigen kurze Zeit später ausfindig machen und festnehmen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten neben der Axt auch eine Luftdruckpistole, drei Magazine sowie eine Propangasflasche, die sich ebenfalls im Kofferraum befanden.
Der Mann wurde zur Polizeiwache gebracht und wegen Bedrohung angezeigt. Weitere Angaben zu seinem Alter oder möglichen Vorstrafen machte die Polizei zunächst nicht.