Ein langjähriger Rechtsstreit um einen historischen Verbindungsweg auf Mallorca ist endgültig entschieden. Das zuständige Gericht in Palma hat den Camí d’Alaró a Bunyola, auch Camí des Cabàs genannt, als öffentlichen Weg anerkannt. Mit dem Urteil endet der dritte Prozess, den die Eigentümer des Landguts Cabàs gegen die öffentliche Nutzung angestrengt hatten.
In dem Urteil macht das Gericht deutlich, dass der Weg auf seiner gesamten Länge dem öffentlichen Eigentum und somit der öffentlichen Nutzung unterliegt – sowohl im Gemeindegebiet von Santa Maria del Camí als auch in dem von Bunyola. Die Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung liege jeweils bei den zuständigen Gemeinden, heißt es in der Entscheidung.
Gleichzeitig werden die Eigentümer verpflichtet, den Weg vollständig freizugeben, bestehende Sperren und Schlösser zu entfernen und den "ungehinderten Durchgang" zu ermöglichen. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, drohe ein weiterer Prozess. Dessen Kosten müssten dann von der Eigentümerschaft getragen werden, schreibt die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Mittwochabend.
Aus Sicht der Bürgerinitiative Amics de la Vall de Coanegra markiert das Urteil den Abschluss eines "langen und komplexen" Verfahrens. Sprecher Guillem Ramis erklärte gegenüber dem Blatt, es handele sich bereits um den "dritten gewonnenen Prozess". Während sich das erste Verfahren noch auf formale Fragen des kommunalen Wegekatasters von Santa Maria bezogen habe und das zweite die Existenz des Weges selbst infrage gestellt habe, sei nun erstmals direkt über die Eigentumsverhältnisse entschieden worden – mit einem "klaren und endgültigen" Ergebnis zugunsten der Öffentlichkeit.
Nach Darstellung der Initiative stützte sich das Gericht unter anderem auf Aussagen von Anwohnern aus Santa Maria und Bunyola, die eine öffentliche Nutzung des Weges "seit sehr langer Zeit" bestätigten. Zudem seien historische Gutachten herangezogen worden. Das Urteil würdige damit eine mehr als zehnjährige Arbeit zahlreicher Beteiligter, darunter Fachleute, Aktivisten und freiwillige Helfer.
Über die juristische Dimension hinaus hat die Entscheidung für die Beteiligten auch eine symbolische Bedeutung. Der Verein erinnerte ausdrücklich an den im vergangenen Jahr verstorbenen Anwalt Tomeu Pizà, dem eine "entscheidende Rolle bei Vorbereitung und Verteidigung des Falls über zwölf Jahre hinweg" zugeschrieben wird.
Mit dem Richterspruch sehen die Gemeinden Santa Maria und Bunyola den Camí des Cabàs endgültig als öffentliches Gut gesichert. Und für Mallorcas zahlreiche Wanderfreunde eröffnet sich dank des Urteils eine bislang weitgehend unbekannte Route mit einer Länge von elf Kilometern.