Am Landgericht in Palma de Mallorca ist ein Pilot zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann nach der Landung am Insel-Flughafen das iPad eines Passagiers eingesteckt, das dieser auf seinem Sitz vergessen hatte. Jetzt muss der Pilot wegen Unterschlagung 2.700 Euro zahlen und verlor den Berufungsprozess. Bei welcher Airline er arbeitet, geht aus dem Bericht der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" nicht hervor.
Der Vorfall geht zurück auf den 20. Juni 2024. Das Flugzeug war aus Madrid kommend am Flughafen von Palma gelandet. Der geschädigte Fluggast hatte beim Aussteigen sein iPad im Wert von über 400 Euro auf seinem Sitz liegenlassen. Dieses nahm der Pilot an sich und gab es erst am 1. Juli zurück, nachdem ihn die Guardia Civil dazu aufgefordert hatte.
"Kein entschlossener Wille zur Rückgabe"
Die Verteidigung argumentierte in dem Berufungsprozess, es habe Fehler bei der Beweiswürdigung gegeben, da die Voraussetzungen einer Unterschlagung nicht erfüllt seien. Insbesondere habe dem Piloten der Wille gefehlt, das Tablet dauerhaft einzubehalten. Die Staatsanwaltschaft wies die Berufung zurück und erinnerte daran, dass der Angeklagte das iPad erst herausgab, nachdem er von Polizeibeamten dazu aufgefordert worden war.
Die Zweite Kammer des Landgerichts Palma hält in ihrem Urteil fest, mit dem das erstinstanzliche Urteil bestätigt wird, dass "der Beschuldigte sich des iPads bemächtigte, es in seine Handtasche steckte und keinen entschlossenen Willen zur Rückgabe zeigte, sondern erst auf Aufforderung der Polizeibeamten handelte". Dies stelle, so die Richterin weiter, "die nach außen erkennbare Absicht dar, einen beweglichen Gegenstand in das eigene Vermögen einzugliedern, obwohl dessen Fremdeigentum dem Beschuldigten zweifelsfrei bekannt war".