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EINBRECHER TOT

Nach unverhältnismäßiger Notwehr: Gericht verurteilt Besitzer einer Marihuanaplantage

Ein Richter schickt den Fincaeigentümer wegen Totschlags für sieben Jahre hinter Gitter. Er hatte den Eindringling gestellt und mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt.

Der Angeklagte (mit schwarzer Trainingsjacke) während des Prozesses in Palma | Foto: Pere Bota

| Palma, Mallorca |

Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Zwischenfall auf einer Finca bei Inca auf Mallorca ist ein Urteil gefallen: Ein Schwurgericht hat den Eigentümer der Finca wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im September 2020 einen mutmaßlichen Einbrecher bei einer Auseinandersetzung tödlich verletzt. Zusätzlich muss der Verurteilte den Angehörigen des Opfers 157.875 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der 30-jährige Jaume L. gemeinsam mit drei weiteren Männern am frühen Abend des 24. September 2020 auf das abgelegene Grundstück am Camí de Can Boqueta vorgedrungen. Die Gruppe habe geplant, dort Marihuanapflanzen zu stehlen, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Die Männer seien mit einem Auto angereist und davon ausgegangen, dass die Finca unbewohnt sei.

Doch dem war nicht so. Der Angeklagte, Sebastián M., stellte die Eindringlinge, woraufhin es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Nach Darstellung der Ermittler soll M. einem der Männer ein Messer entrissen und mehrfach auf L. eingestochen haben – unter anderem in Bauch und Brust. Ein weiterer Beteiligter wurde verletzt, ein dritter konnte zunächst fliehen, wurde jedoch wenig später festgenommen. Ein vierter Mann entkam zu Fuß.

Rettungskräfte versuchten seinerzeit fast eine Stunde lang, das Leben des schwer verletzten L. zu retten. Er starb jedoch noch am Tatort. Die Guardia Civil nahm sowohl den Grundstücksbesitzer als auch einen der mutmaßlichen Einbrecher fest; wenig später wurden auch die übrigen Beteiligten ermittelt.

Das Schwurgericht wertete die Tat nun als Totschlag, nicht jedoch als Mord. Die Geschworenen sahen weder Heimtücke noch besondere Grausamkeit. In der Urteilsbegründung heißt es, es habe sich um eine Tat gehandelt, die "in einem Zustand erheblicher Panik" begangen worden sei. Dieser Umstand sei strafmildernd zu berücksichtigen. Der Richter folgte der Einschätzung des Geschworenengerichts und setzte die Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens an.

Zugleich verurteilte das Gericht die drei Komplizen des Getöteten wegen versuchten Einbruchs in ein bewohntes Haus zu jeweils einem Jahr Haft.

Der Richter verwies zudem darauf, dass der Hauptangeklagte zwar nicht in allen Punkten widerspruchsfrei ausgesagt habe, etwa zur verwendeten Tatwaffe. Beamte der Guardia Civil hätten jedoch im Zuge der Ermittlungen "seine kooperative Haltung" bestätigt. M. habe die Ermittler über das Gelände geführt und ihnen seine Kleidung ausgehändigt.

Mit dem Urteil endet ein Fall, der auf Mallorca großes Medieninteresse gewegt hatte – nicht zuletzt deshalb, weil er die juristisch heikle Frage nach Notwehr, Selbstschutz und der Verhältnismäßigkeit von Gewaltanwendung in den Fokus rückte.

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