Es ist ein Todesfall, der nicht nur auf der Insel, sondern auch in Deutschland hohe Wellen geschlagen hat: In der Nacht des 8. Oktober 2022 war der deutsche Mallorca-Urlauber Tim V. auf der Flughafen-Autobahn ums Leben gekommen. Der 20-Jährige war aus einem fahrenden Transporter geworfen und von einem anderen Fahrzeug tödlich verletzt worden. Jetzt ist in dem Fall das letzte Wort gesprochen worden: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das Urteil im Revisionsprozess erneut bestätigt. Die beiden für die Tat verurteilten Männer müssen jeweils zwölf und fünfzehn Jahre hinter Gitter. Weitere Rechtsmittel können nicht eingelegt werden. Das berichten spanische Nachrichtenagenturen.
Die Strafkammer wies in einem Urteil die vom Verurteilten eingelegte Revision gegen das Urteil des Obersten Gerichts der Balearen (TSJIB) zurück, das seinerseits bereits das erstinstanzliche Urteil des Schwurgerichts am Provinzgericht bestätigt hatte. Damit bestätigt der Oberste Gerichtshof die Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags gegen einen der beiden Angeklagten; das Urteil ist damit rechtskräftig, da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind. Der andere Beschuldigte, zu dem sich das Höchstgericht nicht äußert, war zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Plötzlich und unerwartet
Die Richter wiesen die Anträge der Verteidigung des Verurteilten zurück, die unter anderem geltend gemacht hatte, während des Verfahrens seien dessen Rechte auf effektiven Rechtsschutz und auf die Unschuldsvermutung verletzt worden. Außerdem argumentierte die Verteidigung, im Prozess seien keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt worden, dass ihr Mandant Mittäter des Totschlags gewesen sei. Nach ihrer Darstellung habe der andere Mann die Tat „plötzlich und unerwartet“ begangen, woraufhin er selbst — der am Steuer saß — nichts habe unternehmen können.
Allenfalls, so fügte sie hinzu, hätte er wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden können, da er Zeuge des Geschehens gewesen sei und das Opfer in einer Gefahrenlage zurückgelassen habe. Die Richter halten jedoch fest, dass bereits die Tatsache, dass der Angeklagte wusste, dass ein entsprechendes Risiko bestand, ausreiche, um ihn als Mittäter einzustufen. Dies werde — so betonen sie — auch dadurch belegt, dass er den Transporter nicht anhielt, obwohl er wusste, dass das deutsche Opfer unter Alkoholeinfluss stand.
Ein weiterer Punkt, der den Obersten Gerichtshof erreichte — und bereits in den Vorinstanzen diskutiert worden war — betraf die angeblich mangelnde Unparteilichkeit der vorsitzenden Richterin, die nach Ansicht der Verteidigungen auch die Unvoreingenommenheit der Geschworenen beeinflusst habe. Die Verteidigung brachte zudem vor, die Richterin habe zugelassen, dass Nebenklage und Staatsanwaltschaft in das Protokoll die Fragen aufnehmen konnten, die sie den Angeklagten gestellt hätten, falls diese sich zu einer Aussage bereit erklärt hätten.
Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass aus dem Urteil des TSJIB klar hervorgeht, dass die Richterin — ohne die Zweckmäßigkeit ihrer Entscheidung zu bewerten — nicht parteiisch gehandelt habe, zumal sie die Angeklagten daran erinnerte, dass sie nicht verpflichtet seien, Fragen zu beantworten. Einen Einfluss auf die Entscheidung der Geschworenen schließt das Gericht aus.
So starb Tim V. auf Mallorca
Der Prozess um das als „Autobahnverbrechen von Llucmajor“ bekannte Delikt fand Ende 2024 am Provinzgericht der Balearen in Palma de Mallorca statt und endete mit einem Schuldspruch gegen beide Angeklagten — mit sieben zu zwei Stimmen. Anschließend verhängte die vorsitzende Richterin Haftstrafen von zwölf bzw. 15 Jahren wegen Totschlags. Zudem wurden sie verpflichtet, die Eltern und die Schwester des Opfers mit 197.677 Euro zu entschädigen sowie die Kosten für die Überführung des Verstorbenen, die Bestattung und die Trauerfeier zu tragen.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten in der Nacht des 8. Oktober 2022 mit einem Kleintransporter an der Playa de Palma unterwegs waren, als sie den 20-jährigen deutschen Urlauber Tim V. bemerkten, der stark alkoholisiert war. Sie nahmen ihn in ihr Fahrzeug auf und warfen ihn zwei bis drei Minuten später, als sie auf der Autobahn Ma-19 in Richtung Palma fuhren, auf der linken Seite aus dem Transporter auf die Fahrbahn, wo er reglos liegen blieb. Kurz darauf wurde der junge Mann von einem Fahrzeug überrollt, dessen Fahrer den Zusammenstoß nicht mehr verhindern konnte. Er erlitt multiple schwere Verletzungen, an denen er noch am Unfallort starb.