Der Inselrat von Mallorca hat einen umfassenden Gesetzentwurf zum Schutz und zur Nutzung der Serra de Tramuntana vorgelegt. Die Gebirgskette im Nordwesten der Insel ist seit 2011 UNESCO-Welterbe. Mit dem Llei del paisatge cultural de la Serra de Tramuntana soll das Gebiet künftig strenger geschützt, zugleich aber seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht beraubt werden.
Kernstück ist ein deutlich verschärftes Sanktionssystem: Bei besonders schweren Verstößen – etwa bei Brandstiftung, gravierenden Schäden an Kulturgütern oder dem Fällen geschützter Bäume – drohen Bußgelder von bis zu einer Million Euro. Die Einnahmen sollen in die Wiederherstellung von Terrassenfeldern und anderen landschaftsprägenden Elementen fließen. Zudem wird die Nutzung von Quads und anderen motorisierten Freizeitfahrzeugen auf unbefestigten Wegen grundsätzlich untersagt.
Consell-Präsident Llorenç Galmés (Volkspartei, PP) sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, die Serra sei "das Ergebnis der Arbeit von Generationen" und einer der "großen Schätze Mallorcas". Das Gesetz solle den Schutz der Kulturlandschaft langfristig sichern und sei mit "breitem Konsens" erarbeitet worden.
Neu eingeführt wird ein verpflichtendes "Gutachten zu Auswirkungen auf das Kulturerbe". Künftig muss jedes Vorhaben, das die Werte der Kulturlandschaft beeinträchtigen könnte, ein entsprechendes Prüfverfahren durchlaufen. Zugleich wird der Schutzbereich auf historisch eng verbundene Gebiete ausgeweitet, die bislang außerhalb der ursprünglichen UNESCO-Abgrenzung lagen. Monumentale Olivenbäume und Steineichen sowie traditionelle Trockensteinbauten (Pedra en Sec) erhalten besonderen Schutz und sollen in Registern erfasst werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wiederbelebung der Landwirtschaft und Viehzucht, die in vielen Teilen der Serra zurückgegangen sind. Agrargebäude dürfen unter der Voraussetzung instand gesetzt werden, dass weder Höhe noch Volumen erweitert werden und eine kommunale Genehmigung vorliegt. Landgüter sollen landwirtschaftliche Tätigkeit mit anderen wirtschaftlichen Aktivitäten verbinden dürfen, um ihre Rentabilität zu steigern. Auch die Vermarktung regionaler Produkte, einschließlich Wildfleisch, soll gezielt gefördert werden.
Das Konsortium der Serra de Tramuntana wird zur zentralen Behörde für Genehmigungen bestimmt, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden und Verfahren zu vereinfachen. Es erhält zudem weitreichende Befugnisse, Sportveranstaltungen bei Überlastung zu begrenzen. Die Jagd bleibt im Schutzgebiet zulässig und wird ausdrücklich als "Instrument der Gebietsverwaltung" anerkannt.
Im Tourismus setzt die Inselregierung auf ein stärkeres Hervorheben des kulturellen Erbes. Bergsport wird als traditionelle Aktivität anerkannt, kann jedoch bei Überfüllung oder aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Bei grober Fahrlässigkeit sollen Verursacher von Bergrettungen künftig an den Kosten beteiligt werden können.
Nach der ersten Verabschiedung beginnt eine zweimonatige Einspruchsfrist. Die endgültige Verabschiedung ist noch vor Ende des Sommers geplant.