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Mehrfacher Betrug: Handwerker auf Mallorca zu mehr als zwei Jahren Haftstrafe verurteilt

Der Servicetechniker brachte im Frühjahr 2023 mehrere Kunden um ingesamt fast 4.000 Euro. Der Mann hatte auf teilweise Vorauszahlung bestanden und nie geliefert.

Viel versprochen und kassiert, aber nie geliefert: Jetzt kam das Urteil für den betrügerischen Handwerker (Symbolbild). | Foto: Pixabay

| Palma, Mallorca |

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Servicetechniker wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt. Der Mann soll im Jahr 2023 mehrere Kunden um insgesamt fast 4000 Euro gebracht haben. Das Urteil erging nach einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein und akzeptierte die Strafe. Er sitzt derzeit nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" wegen anderer Delikte in einer Haftanstalt in Sevilla.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Spanier im März 2023 Kontakt zu fünf Personen aufgenommen, die Reparaturen oder den Kauf von Haushaltsgeräten anfragten. Er bot an, sich um alles zu kümmern, verlangte jedoch vorab Geld für Ersatzteile oder Maschinen. Die Zahlungen seien überwiegend per Überweisung oder über den Bezahldienst Bizum erfolgt.

Zwei Geschädigte überwiesen demnach jeweils 350 Euro. Eine weitere Person soll insgesamt 650 Euro gezahlt haben. Eine Frau weitere 1397,55 Euro und einen Tag später nochmals 474,96 Euro. Die letzte Geschädigte übergab dem Handwerker im April 600 Euro in bar. Danach habe es "lange Verzögerungen und schließlich Schweigen" gegeben, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Die versprochenen Arbeiten führte der Mann nie aus.

Die Betroffenen erstatteten daraufhin Anzeige bei der Nationalpolizei. Die Ermittler leiteten ein Verfahren wegen fortgesetzten Betrugs ein. Kurz darauf sei der Beschuldigte identifiziert und angeklagt worden. Kurz darauf kam er in anderer Sache in Haft.

Vor wenigen Tagen stimmte der Angeklagte per Videoschalte aus dem Gefängnis der ausgehandelten Strafe zu. Neben der Freiheitsstrafe muss er den Opfern insgesamt 3822 Euro zurückzahlen. Die Richterin verkündete das Urteil noch in derselben Sitzung.

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