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Jetzt steht es fest: Ausländischer Tourist, der Landsfrau an der Playa de Palma vergewaltigte, muss hinter Gitter

Der Niederländer hatte die Tat in der Wäscherei eines Hotels in S'Arenal begangen. Neben sieben Jahren im Gefängnis ordnete das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Euro an

Der Angeklagte während des Verfahrens im Provinzgericht von Palma

| Palma, Mallorca |

Der Oberste Gerichtshof der Balearen in Palma de Mallorca hat die Verurteilung eines niederländischen Touristen zu sieben Jahren Haft bestätigt, der eine Landsfrau in der Wäscherei eines Hotels in S'Arenal, wo sich auch der Ballermann befindet, vergewaltigt hatte. Das Oberste Gericht wies die Beschwerde der Verteidigung zurück, nach der die Zeugen der Anklage persönlich hätten erscheinen sollen, anstatt per Videokonferenz auszusagen. Neben der Gefängnisstrafe muss der Niederländer der jungen Frau mehr als 13.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die Ereignisse gehen auf den August 2023 zurück. Der Angeklagte und mehrere Freunde hatten das Opfer einige Tage zuvor am Pool des Hotels kennengelernt, in dem sie untergebracht waren. In den frühen Morgenstunden des 3. August begaben sich der junge Mann und seine Landsfrau unter dem Vorwand, eine Matratze für einen Freund zu holen, in die Wäscherei des Hotels.

Plötzlich und überraschend drückte der Angeklagte das Mädchen gegen die Wand und drängte sie in eine Ecke, wobei er sie an den Handgelenken festhielt. Anschließend verging er sich an ihr, während das Opfer ihm sagte, dass sie das nicht wolle, und ihn bat, aufzuhören. Der jungen Frau gelang es, sich zu befreien, und sie lief zum Aufzug, doch der Angeklagte holte sie ein und drängte sie erneut gegen die Wand, um sie ohne ihre Zustimmung zu küssen, bis sie den dritten Stock erreichten.

Videokonferenzen in Echtzeit und lückenlos verbunden

Die Beschwerde der Verteidigung in Bezug auf die Frage nach der präsenziellen oder telematischen Aussage der Zeugen war bereits in der Berufungsinstanz abgewiesen worden. Nun bestätigte der Oberste Gerichtshof: "Der Angeklagte und seine Verteidigung konnten den Verlauf des Verfahrens verfolgen und alles sehen und hören, was vor Gericht geschah; die Videokonferenzen fanden in Echtzeit statt und ermöglichten eine lückenlose Verbindung zwischen dem Gerichtssaal und dem Ort, von dem aus die Zeugen aussagten." Der Oberste Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass in diesem Fall "die Rechtfertigung für den Einsatz der Videokonferenz dadurch unterstrichen wurde, dass die Zeugen sich im Ausland befanden".

Darüber hinaus hält das Oberste Gericht fest, dass sich der Beschwerdeführer darauf beschränke, den Inhalt der in der Berufung vorgebrachten Anfechtung zu wiederholen. Das Gericht betonte, dass die Aussage des Opfers "klar und schlüssig" war und eine Vielzahl von Details enthielt, "die nur auf eine tatsächlich erlebte Erfahrung zurückzuführen sein können".

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