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Schwiegermutter war längst tot: Mann in Palma benutzte trotzdem ihren Behindertenausweis

Der 68-Jährige nutzte die Karte, um sein Auto auf einen Parkplatz direkt vor dem Einkaufszentrum abzustellen. Jetzt droht ihm ein saftiges Bußgeld

Die Frau war schon tot, ihr Parkausweis für Behinderte aber noch gültig. | Foto: Policía Local de Palma

| Palma, Mallorca |

In Palma de Mallorca hat die Lokalpolizei einen 68-jährigen Mann wegen der unberechtigten Nutzung eines Behindertenparkausweises angezeigt. Der Spanier hatte den Ausweis seiner bereits verstorbenen Schwiegermutter verwendet. Der Vorfall ereignete vor wenigen Tagen gegen Mittag in einem Einkaufszentrum im Stadtteil Coll d’en Rebassa.

Eine Polizeistreife führte dort gezielte Kontrollen von Parkplätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch. Dabei fiel ihnen ein Fahrzeug mit einem augenscheinlich gültigen Parkausweis auf. Die Überprüfung ergab jedoch, dass die Inhaberin des Dokuments bereits am 10. Juni 2025 verstorben war – obwohl die Karte offiziell noch bis August 2027 gültig gewesen wäre.

Kontrolle im Einkaufszentrum

Die Polizei konnte einen Angehörigen der Verstorbenen im Einkaufszentrum ausfindig machen. Die Beamten wiesen ihn darauf hin, dass die Nutzung des Ausweises unzulässig ist. Gegen den Mann wurde eine Verwaltungsanzeige erstattet. Nach Angaben der Behörden droht ihm eine Geldstrafe von mindestens 200 Euro. Zusätzlich wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Barrierefreiheitsgesetz der Balearen eingeleitet. In diesem Rahmen können Strafen von bis zu 6000 Euro verhängt werden.

Personengebundene Berechtigung

Die Polizei betont, dass Behindertenparkausweise strikt personengebunden sind. Sie verlieren ihre Gültigkeit unmittelbar mit dem Tod der berechtigten Person – unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Die Nutzung durch Dritte ist daher unzulässig. Der Fall zeigt, dass entsprechende Kontrollen regelmäßig stattfinden. Die Behörden setzen dabei auch auf gezielte Überprüfungen in stark frequentierten Bereichen wie Einkaufszentren.

Vergleich mit Deutschland

Auch in Deutschland wird die unberechtigte Nutzung solcher Ausweise geahndet. Das reine Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung wird mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt. Hinzu kommen gegebenenfalls Abschleppkosten. Darüber hinaus kann die Nutzung eines personengebundenen Ausweises nach dem Tod des Inhabers rechtlich weitergehend bewertet werden – etwa als Missbrauch von Ausweispapieren. In Einzelfällen wurden hierfür bereits Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro verhängt.

Sowohl in Deutschland als auch Mallorca gleichen Behörden zunehmend Daten mit Melderegistern ab. Dadurch fällt die Nutzung von Ausweisen verstorbener Personen schneller auf – nicht selten auch rückwirkend. Die Nutzung von Parkplätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist kein Kavaliersdelikt. Für die Betroffenen sind sie im Alltag oftmals unverzichtbar.

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