Das Rathaus von Palma de Mallorca muss drei Anwohner der Stierkampfarena wegen nächtlicher Lärmbelästigung entschädigen. Das Oberste Gericht der Balearen (Tribunal de Justicia Superior de Baleares) sprach den Klägern insgesamt 9.000 Euro zu und hob damit ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Klage noch abgewiesen hatte.
Nach Auffassung des Gerichts verletzte die Stadt mit der Genehmigung von Konzerten und nächtlichen Veranstaltungen in der Arena grundlegende Rechte der Anwohner. Konkret sei ihr Recht auf Privatsphäre sowie auf moralische Unversehrtheit beeinträchtigt worden. Jeder der drei Kläger erhält daher eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro.
Auslöser des Rechtsstreits waren wiederholte Beschwerden der Anwohner über Lärm im vergangenen Juli. Sie hatten bei der Stadtverwaltung geltend gemacht, dass die Geräuschpegel bei Veranstaltungen regelmäßig über den zulässigen Grenzwerten gelegen hätten. In ihrem Schreiben forderten sie die Stadt auf, wirksame Maßnahmen gegen die Lärmbelastung zu ergreifen – notfalls auch durch eine Verlegung der Veranstaltungen an andere Orte – und verlangten zugleich eine Entschädigung für die erlittenen Beeinträchtigungen. Zudem verlangten sie weitere Zahlungen von 500 Euro für jedes künftige Event, bei dem die Lärmgrenzen überschritten würden.
Da eine Reaktion der Stadtverwaltung ausblieb, reichten die Betroffenen im September 2025 Klage zum Schutz der Grundrechte ein. In erster Instanz blieb diese jedoch ohne Erfolg. Das zuständige Gericht argumentierte, die Stadt sei ihrer Pflicht nachgekommen, gegen Lärmbelästigung vorzugehen: Sie habe acht Bußgeldverfahren eingeleitet und die Arena zeitweise vorsorglich geschlossen.
Die Kläger legten dagegen Berufung ein und führten unter anderem an, gerade die eingeleiteten Sanktionsverfahren belegten das Ausmaß der Belastung. Dieser Argumentation folgte das Oberste Gericht nun weitgehend. Es stellte klar, dass die bisherigen Maßnahmen "nicht ausgereicht" hätten, um die Grundrechtsverletzungen zu verhindern.
Zugleich warnte das Gericht die Stadt: Sollten sich die Lärmbelästigungen "mit derselben Intensität und Häufigkeit" wiederholen, wäre dies ein Hinweis darauf, dass die bisherigen Maßnahmen unzureichend seien und weitere Schritte erforderlich würden. Andernfalls könnten die Betroffenen erneut klagen und zusätzliche Entschädigungen verlangen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Palma kann dagegen vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens in Madrid Revision einlegen.