Nach rund zehn Tagen auf der Flucht ist die Mutter eines im November 2023 auf Mallorca ausgesetzten und später gestorbenen Neugeborenen festgenommen worden. Die Frau wurde am Mittwochabend in Manacor von Polizei aufgegriffen. Sie war seit dem 22. März untergetaucht, nachdem ein Geschworenengericht sie und ihren Schwager des Mordes schuldig gesprochen hatte. Darüber berichtete zunächst die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".
Bereits am 25. März hatte ein Gericht in Palma beide zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Überprüfungsmöglichkeit verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts beschlossen sie gemeinsam, unmittelbar nach der Geburt sich des lebenden Kindes zu entledigen.
Den Überzeugungen des Gerichts zufolge setzte bei der Frau im November 2023 während einer Autofahrt in Porto Cristo die Geburt ein. Das Mädchen kam nach einem medizinische Gutachten lebend zur Welt. Anschließend soll die Mutter ihrem Schwager das Neugeborene übergeben haben. Dieser soll das Kind anschließend in einem Müllcontainer entsorgt haben.
Das Gericht wertete das Vorgehen als gezielt und durchdacht. Die Angeklagten hätten "alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt", um ihr Ziel zu erreichen: sich des Neugeborenen zu entledigen. Ihr Verhalten beschrieb das Gericht als "niederträchtig, pervers, feige oder verräterisch". Besonders schwer wiege die Rolle der Mutter. Es sei "besonders verwerflich", wenn die eigene Mutter ihr Kind im Stich lasse und dessen Tod verursache.
Das Kind starb laut Gutachten an einem Herz-Kreislauf-Stillstand infolge fehlender Versorgung sowie an einem Schädel-Hirn-Trauma. Das Aussetzen eines hilflosen Frühgeborenen komme unter solchen Umständen "einem sicheren Tod gleich", hieß es.
Während des Prozesses räumte die Frau ihre Tat ein. Das Wegwerfen des Babys sei "der größte Fehler meines Lebens" gewesen, sagte sie. Zugleich behauptete sie, nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst zu haben. Dieser Darstellung hielten die Geschworenen für unglaubwürdig.
Die Schwester der Verurteilten, die sich zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls im Fahrzeug befand, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe verurteilt.