Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca hat wegen mutmaßlichen Steuerbetrugs Anklage gegen eine deutsche Mallorca-Residentin erhoben. Der Seniorin, die seit 2001 auf der Insel lebt, droht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Deutsche soll beim Verkauf eines Hauses in Costa de la Calma im Südwesten etwa 140.000 Euro an Steuern hinterzogen haben. Die Angeklagte berief sich auf eine Steuerbefreiung, die Personen über 65 Jahren beim Verkauf ihres Hauptwohnsitzes gewährt wird – vorausgesetzt, dieser war mindestens in den letzten drei Jahren ihr gewöhnlicher Wohnsitz.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Steuerbehörde, vertreten durch die staatliche Anwaltschaft, zweifeln jedoch daran, dass die Deutsche tatsächlich in der verkauften Immobilie gewohnt hat.
Der Verkauf des Hauses auf Mallorca fand im Jahr 2019 statt. Laut Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" soll es sich dabei um eine Villa an der Costa de la Calma handeln, eine bei Bundesbürgern beliebte Ecke im Südwesten der Insel. Die Deutsche verkaufte die Immobilie, während sie in derselben Wohnanlage noch eine weitere Immobilie in nur etwa 80 Metern Entfernung besaß.
Villa selbst bewohnt oder nicht?
Die Verkäuferin behauptet, die Villa selbst bewohnt zu haben – und zwar dauerhaft seit mindestens 2015, nachdem sie ihre Tochter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens aus dem Haus hatte räumen lassen. Die Immobilie war aus steuerlichen Gründen zuvor auf den Namen der Tochter eingetragen worden.
Die Staatsanwaltschaft und die staatliche Vertretung führten jedoch mehrere Punkte an, die gegen diese Darstellung sprechen: So verfügte das Haus der Deutschen bis 2018 über keine Bewohnbarkeitsbescheinigung, und es gab keinerlei auf die Angeklagte angemeldeten Verbrauchsdaten, wie etwa Strom oder Wasser. Zudem wurden rund 70 von der Verteidigung eingereichte Fotos einzeln überprüft, die belegen sollten, dass die Frau dort lebte. Sie selbst räumte ein, dass die meisten Aufnahmen aus der Zeit stammen, als noch ihre Tochter dort wohnte.