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Auch deutsche Zweithausbesitzer sind verpflichtet: So machen Sie auf Mallorca Ihre Steuererklärung

Bis zum 30. Juni haben Sie Zeit, Ihre Einkommensteuererklärung für 2025 einzureichen. Wer verpflichtet ist, auf welchen Wegen es möglich ist und wie man sie selbst macht

Wer will, dem hilft das Finanzamt in Person seiner Sacharbeiter in seinen Büros bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung. | Foto: M. À. Cañellas

| Mallorca |

Seit dem 6. April haben Steuerzahler in Spanien und auf Mallorca die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung (IRPF) für das zurückliegende Jahr einzureichen. Bis zum 30. Juni haben sie dafür Zeit. MM erklärt, wie es gelingt und informiert über die wichtigsten Neuerungen.

Wer muss die IRPF einreichen?

Zu dieser Praxis verpflichtet sind alle Personen, die 22.000 Euro oder mehr im veranschlagten Jahr von einem einzigen Zahler bezogen haben; oder 15.876 Euro oder mehr, wenn wenn die Einkünfte von mehr als einem Zahler stammen, sofern der zweite und die folgenden Zahler jeweils mehr als 1500 Euro zahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Grenzen für Einkünfte oder Investitionen, bei deren Überschreitung eine Steuerpflicht entsteht, selbst wenn keine Einkünfte aus Arbeit erzielt wurden.

Es handelt sich um Erträge aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden et cetera) und Kapitalgewinne, die der Quellensteuer unterliegen, mit einer Gesamtgrenze von 1600 Euro pro Jahr. Ebenso wie fiktive Einkünfte aus Immobilien (Zweitwohnsitze), Schatzanweisungen und Kapitalgewinne aus öffentlichen Beihilfen, mit einer Gesamtgrenze von 1000 Euro. Bei Selbstständigen ist es sehr wichtig zu beachten, dass alle zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt des Steuerjahres 2025 gemeldet waren, auch wenn sie keine Einkünfte erzielt haben.

Wie kann man die IRPF einreichen?

Um die Steuererklärung auf Mallorca einzureichen, stehen vier unterschiedliche Kanäle zur Verfügung: über die Internetseite der Steuerbehörde, deren App, per Telefon oder präsenziell in ihren Büros. Ab Mittwoch, 29. April, können Steuerzahler einen Termin zur telefonischen Erstellung ihrer IRPF vereinbaren. Diesen Service stellt die Steuerbehörde kostenlos zur Verfügung. Ab 6. Mai werden ihre Mitarbeiter damit beginnen, die Steuerzahler anzurufen und ihnen bei dem Vorgang helfen. Diese Option steht bis zum Ende der Kampagne offen.

Wer seine Steuererklärung lieber persönlich bei der Steuerbehörde abgeben möchte, muss sich noch etwas gedulden. Konkret können ab dem 29. Mai Termine vereinbart werden, und ab dem 1. Juni ist es möglich, die Büros der Steuerbehörde aufzusuchen, um die Steuererklärung mit Hilfe der Sachbearbeiter auszufüllen. Vorsicht: Ergibt die Berechnung der Steuererklärung, dass der Steuerzahler Geld nachzahlen muss, und möchte dieser die Zahlung per Lastschrift und unter Umständen dann auch in Raten vornehmen, muss seine Formalitäten vorziehen, da der letzte Tag für die Abbuchung vom Konto der 25. Juni ist.

Die Ratenzahlung erfolgt zweiteilig: zuerst bei Einreichung der Steuererklärung und zuletzt im November. Parallel zu den vier beschriebenen Optionen kann praktischerweise auch ein Steuerberater, auf Spanisch gestor, beauftragt werden.

Gut vorbereitet

Eine gute Vorbereitung beginnt damit, alle Unterlagen zusammenzustellen, die das Finanzamt während des Verfahrens anfordern könnte. Zunächst einmal ist es unerlässlich, die Steueridentifikationsnummern (NIF) aller Personen zu haben, die die IRPF betrifft. Das können neben dem Steuerzahler auch andere Mitglieder des Haushalts sein, einschließlich der Kinder und anderer unterhaltsberechtigter Personen, die zu Steuerabzügen berechtigen. Die NIF ist bei ausländischen Privatpersonen identisch mit der NIE. Ebenso unverzichtbar ist die IBAN des Bankkontos, auf das die Rückerstattung überwiesen wird oder von dem die Zahlung abgebucht wird.

So geht die Steuererklärung online

Um das Portal „Renta Web” auf der Internetseite der Steuerbehörde zu benutzen, können sich Steuerzahler auf drei unterschiedliche Weisen identifizieren: Die erste Option ist die Cl@ve-PIN, ein System, das einen Bestätigungscode per SMS an das zuvor registrierte Mobiltelefon sendet. Es gibt auch die Cl@ve-Mobil-App, die Codes ohne Internetverbindung generiert. Die zweite Alternative besteht in der Verwendung eines digitalen Zertifikats oder eines elektronischen Personalausweises. Schließlich gibt es noch die Referenznummer, für die die Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen und der genaue Betrag aus Feld 505 der Steuererklärung des Vorjahres erforderlich sind.

Nach Abschluss der Identifizierungsphase zeigt das System den von der Steuerbehörde erstellten Steuerentwurf an. Dieses Dokument enthält alle Daten, die die Behörde von Dritten erhoben hat. Da dies automatisch geschieht, ist es unerlässlich, jeden Abschnitt sorgfältig zu überprüfen.

Zu den häufigsten Informationen, die die Nutzer manuell eintragen müssen, gehören: Mietkosten für den Hauptwohnsitz, Investitionen in Energieeffizienz, Spenden an NGOs, Gewerkschaftsbeiträge, nicht angegebene Beiträge zu Pensionsplänen oder Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die von Dritten nicht angegeben wurden. Es empfiehlt sich, regionale Abzüge zu prüfen, die das Steuerergebnis positiv beeinflussen können. Praktisch: Das spanische Finanzamt bietet auf seiner Internetseite einen Simulator an, mit dem man vor Einreichung der IRPF berechnen kann, ob eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung zu erwarten ist.

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