Folgen Sie uns F Y T I R

Überarbeitete Verordnung: Mallorcas ÖPNV erlaubt Mitnahme von Haustieren

Bestimmte Vierbeiner und Vögel dürfen schon bald mit Herrchen mit in den Bus – unter bestimmten Voraussetzungen. Bislang genossen nur Assistenzhunde dieses Privileg.

Bestimmte Haustiere haben demnächst auf Mallorca Zutritt zu öffentlichen Überlandbussen. | Foto: KI-generiert

| Palma de Mallorca |

Tierische Begleiter müssen in Mallorcas ÖPNV demnächst nicht mehr draußen bleiben. Ab dem 7. Juni dürfen Fahrgäste in den Überlandbussen ihre Haustiere mitnehmen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wie das balearische Verkehrsministerium am Donnerstag mitteilte, gilt die neue Regelung für Hunde, Katzen, Frettchen sowie kleine Vögel, sofern die Tiere in einer Transportbox reisen und "weder ein Risiko noch eine Belästigung für die übrigen Fahrgäste" darstellen.

Die Bestimmungen sind Teil einer neuen Nutzungsverordnung für die Busse des Verkehrsverbunds TIB, die der Verwaltungsrat des Verkehrskonsortiums von Mallorca verabschiedet hat. Veröffentlicht wurde sie nun im Amtsblatt der Balearen (BOIB). Bislang war in den Bussen ausschließlich die Mitnahme von Assistenzhunden erlaubt.

Die neue Vorschrift legt nach Darstellung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" fest, dass pro Fahrgast nur eine Transportbox mitgeführt werden darf. Sie müsse entweder zu Füßen oder auf dem Schoß des Herrchens platziert werden; ein eigener Sitzplatz für Tiere sei nicht zulässig. Verboten bleibt der Transport exotischer Tiere wie Reptilien, Spinnen oder Insekten.

Für Assistenzhunde gelten weiterhin Sonderregeln. Sie dürfen auch künftig ohne Transportbox mitfahren. Voraussetzung sei allerdings, dass das Tier bei einer zuständigen Stelle registriert ist. Beim Einstieg müsse der Halter dem Fahrer den entsprechenden Ausweis vorzeigen.

Neben der Mitnahme von Haustieren regelt die überarbeitete Verordnung auch zahlreiche weitere Fragen des Busalltags detaillierter als bisher. Konkretisiert werden unter anderem die Bestimmungen zu Handgepäck, Koffern, Fahrrädern, Kinderwagen und sonstigen Gepäckstücken. Zudem erinnert die Verordnung an allgemeine Verhaltensregeln, die einen "sicheren und möglichst reibungslosen Ablauf" im öffentlichen Nahverkehr gewährleisten sollen.

Die neuen Regeln treten einen Monat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, also am 7. Juni. Nach Angaben der Behörden war der Entwurf bereits im vergangenen November in das öffentliche Anhörungsverfahren gegangen. Anschließend sei er unter anderem mit Fahrgastvertretern, Verkehrsunternehmen und den zuständigen Behörden beraten worden. In die endgültige Fassung flossen zudem Anregungen der Frauenrechtsinstitution IBDona sowie von Behindertenverbänden wie Aspaym ein.

Zum Thema
Meistgelesen