Das Kabinett der Balearen-Regierung hat eine Novelle des Tourismusgesetzes von 2012 beschlossen, die künftig auch die touristische Privatvermietung regulieren soll. Der Gesetzentwurf wird nun im Balearen-Parlament eingebracht und soll dort im Eilverfahren behandelt werden, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Freitag online.
Das geplante Gesetz stattet die Rathäuser sowie den Inselrat von Mallorca mit einer Rechtsgrundlage aus, um die touristische Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern regulieren zu können. Die lokale Verwaltungsebene kenne die Verhältnisse und die Bedürfnisse vor Ort am besten, um je nach Lage und Bedarf Vermietungen dieser Art zu erlauben oder zu untersagen.
Wohnungen, die für diese Aktivität in Frage kommen, müssen in einem Zentralregister eingetragen werden. Die Immobilien haben mindestens fünf Jahre alt zu sein. Auf diese Weise soll der Bauspekulation ein Riegel vorgeschoben werden.
Tourismusminister Biel Barceló nannte den Entwurf am Freitag vor den Medien eine ausgewogene Lösung, die einen nachhaltigen Tourismus fördern solle. Ziel der Novelle sei es, notwendige Obergrenzen zu setzen, um die unkontrollierte Zunahme dieser Vermietungsform zu verhindern. Es gelte, negative Entwicklung für den Immobilienmarkt zu vermeiden, den Zugang zu bezahlbaren Wohnraum für die Balearen-Bürger zu gewährleisten und einseitige gesellschaftliche Entwicklungen in den Wohnvierteln auszugleichen.
Die touristische Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern war in der Debatte der vergangenen Monate der umstrittenste Punkt. Das Rathaus von Palma hat bereits angekündigt, diese Vermietungsform im gesamten Stadtgebiet untersagen zu wollen.