Wortklaubereien unter Juristen, Auswirkungen ungewiss: Die Balearen-Regierung räumt in einem Schreiben an den balearischen Gerichtshof ein, dass ihre Steuer für nachhaltigen Tourismus im rechtlichen Sinne keine Umweltsteuer sei. Vielmehr handele es sich um eine Steuer, die darauf abziele, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Hintergrund des Schreibens ist eine Verwaltungsklage des mallorquinischen Hotelverbandes Fehm gegen die Übernachtungssteuer, die am 1. Juli 2016 in Kraft trat. Das Verwaltungsgericht hatte die Balearen-Regierung aufgefordert, zur Klage schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Juristen der Regierung verwiesen einem Bericht der spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora zufolge darauf, dass die Abgabe auf Übernachtungen in touristischen Hotels und Unterkünften entfalle, nicht jedoch auf Schäden, die an der Umwelt entstünden, und die dadurch zu kompensieren seien.
Gleichwohl pochen die Rechtsgutachter der Regierung auf die Gültigkeit und Notwendigkeit der Steuer im Gegenzug zu den Argumenten der Hoteliers. Das balearische Finanzministerium sieht die Abgabe im Einklang mit europäischen Regelungen und Abgaben, wie sie auch in anderen Regionen erhoben werden. Die Übernachtungsabgabe entafalle auf jeden Nutzer, sei unterscheide nicht zwischen Einheimischen und Besuchern von auswärts.
Weiter, so die Argumentation der Regierung, habe die Steuer für die Unternehmen keine Verteuerung gebracht und deren Produktionskosten auch nicht erhöht. Hinzu komme, dass mit der Einführung der Steuer auch eine Minderung des touristischen Zustroms nicht festgestellt wurde.
Jetzt ist es Sache der Richter die unterschiedlichen Argumente der beiden Seiten abzuwägen.