Im Kampf gegen den illegalen Straßenhandel, wie er an der Playa de Palma zumeist von Afrikanern praktiziert wird, hat Palmas Rathausführung eine neue Maßnahme angekündigt: Künftig sollen Kunden, die den Händlern Waren abkaufen, eine Geldbuße zahlen. Das sieht ein neuer Bußgeldkatalog vor, auf den sich die Rathausführung vergangene Woche geeinigt hatte. Das Regelwerk soll im September verabschiedet werden.
Der Erwerb von Waren im illegalen Straßenhandel wird als leichtes Vergehen gewertet, für das Geldstrafen von 100 bis 750 Euro verhängt werden können. Bußgelder sollen auch fällig werden, wenn Kunden die Dienstleistungen etwa von illegalen Masseurinnen am Strand in Anspruch nehmen oder sich auf der Promenade die Haarpracht in Flechten legen lassen.
Der neue Bußgeldkatalog ist geknüpft an eine neue städtische Verordnung für Palma de Mallorca. Das Regelwerk soll ein "zivilisiertes Miteinander im öffentlichen Raum" gewährleisten. Es ist zum Teil eine Neuauflage der ehemaligen "Benimm-Regeln", wie sie schon einmal insbesondere an der Playa de Palma gegolten hatten, dann aber von einem Gericht für ungültig erklärt wurden.
Nicht nur die Kunden der Straßenhändler werden mit Strafen belegt. Den Verkäufern ohne Genehmigung drohen ebenfalls Bußgelder: 100 bis 317 Euro, wenn sie ihre Waren mit sich herumführen, 534 bis 750 Euro, wenn sie die Objekte auf Decken auf dem Boden oder auf Sitzbänken ausgebreitet haben.
Die geplante Verordnung umfasst weitere Verbote:
- Untersagt wird der ambulante Handel von alkoholischen Getränken.
- Die Geldstafen für Alkoholexzesse im Freien ("Botellón") mit mehr als zehn Personen werden erhöht auf 1500 bis 3000 Euro. Läden dürfen von Mitternacht bis morgens um 8 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen.
- "Pub-Crawling", also organisierte Sauftouren durch Bars, ist verboten.
- Vorgesehen sind Geldbußen für "Balconing", also das Klettern von Hotelbalkon zu Hotelbalkon, oder Sprünge vom Balkon in den Pool. Die Geldstrafen betragen 100 bis 750 Euro. Das gilt auch für Hotels, die keine Gegenmaßnahmen ergreifen und etwa höhere Balkongitter installieren sowie nicht über das Verbot in ihrer Anlage informieren. Werden Dritte durch Balconing verletzt, betragen die Bußgelder 750 bis 1500 Euro.
- Mit nacktem Oberkörper durch die Stadt zu laufen, bleibt verboten. Das gilt auch für allzu freizügiges Zeigen der Gesäßbacken etwa in Bikini- und Badehosen. Strandbekleidung ist einzig in erster Meereslinie an den Stränden gestattet. Verboten ist auch das Vorzeigen der Genitalien oder Sex an öffentlichen Plätzen. Die Geldbußen betragen 100 bis 750 Euro.