Bei den Kommunalwahlen am 25. Mai auf Mallorca könnten die Stimmen von Ausländern entscheidend sein. Rund 56.000 Bürger sind potenziell stimmberechtigt.
Wie bei der Europawahl am gleichen Tag dürfen EU-Bürger auch über Bürgermeister und Gemeinderäte mitentscheiden. Außerdem gibt es gegenseitige Abkommen mit einigen lateinamerikanischen Ländern sowie mit den Kapverden, Island, Norwegen und Neuseeland.
Inzwischen ist auch bekannt, dass die Briten ihr Wahlrecht trotz Brexit auf jeden Fall behalten werden. Ein entsprechender Vertrag ist jetzt zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich verabschiedet worden. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch eine dreijährige Aufenthaltszeit im jeweils anderen Land sowie eine Einschreibung ins Wählerregister.
Letzteres ist zumindest auch für EU-Ausländer erforderlich, die noch nie auf Mallorca gewählt haben. Sie müssen bis zum Stichtag 30. Januar eine Erklärung darüber abgeben, ob sie in der Heimatgemeinde oder in Spanien wählen wollen. Entsprechende Briefe hat die Wahlbehörde kürzlich verschickt.
Wer bereits einmal an einer Wahl auf der Insel teilgenommen hat, sollte automatisch in der Liste des zuständigen Wahllokals eingetragen sein und einige Wochen vor dem Termin auch eine Benachrichtigung erhalten. Exakt 18.895 Deutsche sind derzeit behördlich auf Mallorca gemeldet.