Die monatelange Blockade bei der Erneuerung des spanischen Verfassungsgerichts und die damit einhergehende schwere institutionelle Krise ist am Dienstag überraschend beendet worden. Der Justizrat, eine Art Regierung der Justiz, wählte einstimmig zwei neue Verfassungsrichter. Dies hatten die konservativen Mitglieder bisher mit ihrer Sperrminderheit verhindert, weshalb die konservative Richtermehrheit im Verfassungsgericht fortdauerte.
Mit der Wahl der zwei Kandidaten des Justizrats können nun auch zwei weitere Richter, die die Regierung schon länger benannt hatte, ihre Ämter antreten. Die bisherige Mehrheit von sechs konservativen Richtern im Verfassungsgericht gegenüber fünf progressiven dreht sich nun um in eine Mehrheit von sieben progressiven Richtern zu vier konservativen. Damit ist aus Sicht der linken Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez die Gefahr gebannt, dass eine noch aus Zeiten der konservativen Vorgängerregierung stammende Mehrheit konservativer Verfassungsrichter im kommenden Wahljahr reihenweise Prestigeprojekte der Regierung zu Fall bringen könnte.
Die Blockade hatte kurz vor Weihnachten zu einer schweren Krise geführt, weil das Gericht mit den Stimmen konservativer Richter, deren Amtszeit bereits abgelaufen war, ein Gesetzgebungsverfahren stoppte, das den Modus der Richterwahl so ändern sollte, dass die Konservativen ihn nicht mehr hätten blockieren können. Eine solche Gesetzesänderung ist nun eigentlich nicht mehr nötig. Sie könnte jedoch die konservativen Richter zum Umdenken bewegt haben.
Die Überwindung der Blockade im Justizrat (CGPJ) wurde möglich, weil die konservativen Mitglieder zwei Kandidaten vorschlugen, denen auch die eher regierungsnahen Mitglieder zustimmen konnten. Gewählt wurden der konservative César Tolosa und die progressive María Luisa Segoviano. Sie war bis vor kurzem Präsidentin einer Kammer des Obersten Gerichtshofes. Die progressiven Mitglieder des Gremiums zogen den von ihnen eigentlich favorisierten Kandidaten zurück. Der CGPJ ernennt nicht nur Richter des Verfassungsgerichts, sondern auch anderer Gerichte höherer Instanzen.