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Spanien verbessert Schutz von Haustieren als "fühlende Wesen"

Entspannt auf dem Boden liegt die Hündin «Lili» auf dem Angsthundehof im Oderbruch von Hundetrainerin Antje Krause-Neufeld. In Spanien sollen Haustiere künftig als «fühlende Wesen» besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. | Patrick Pleul/dpa

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In Spanien - und damit auch auf Mallorca - sollen Haustiere künftig als "fühlende Wesen" besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid billigte am Donnerstag abschließend das "Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren" und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. Die Verbesserungen sollen den geschätzt rund 26 Millionen Haustieren in Spanien, vor allem Hunde und Katzen, zugutekommen.

So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Alle Herrchen und Frauchen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abzuschließen. Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro oder sogar Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses unwiederbringlich entzogen und in ein Tierheim gegeben.

Auch auf Mallorca sind immer wieder Fälle von Tiermisshandlungen publik geworden. Wurden noch vor einigen Jahren solche Fälle weitgehend als "normal" bewertet, so fand in jüngster Zeit doch allmählich ein Umdenken statt. So wurde etwa ein Landwirt, der seinen Hund hinter seinen Traktor her geschleift hatte, zu einer Strafe verurteilt. Schüsse auf eine Katze aus einer Luftpistole wurden von der Polizei verfolgt und die Täter ermittelt. Zuletzt war zudem eine Katze befreit worden, die von ihren Besitzern jahrelang in einem Käfig gefangengehalten worden war.

Das spanische Gesetz schreibt weiter vor, dass eine Tötung von Haustieren nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen von Euthanasie erlaubt ist, und dann auch nur durch einen Tierarzt. Jagdhunde, die bisweilen besonders grausam behandelt werden und ursprünglich denselben Schutz genießen sollten, wurden nach Protesten von Jägerverbänden allerdings ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde. Auch das Verbot, Tiere für Kampfveranstaltungen wie etwa Hahnenkämpfe einzusetzen, hat eine Ausnahme - es gilt nicht für Stierkämpfe. Auf Nutztiere in der Landwirtschaft finden andere Regeln Anwendung.

Die Gesetzesinitiative der linken Koalitionsregierung hatte für hitzige Diskussionen gesorgt. So strich das Oberhaus in der Abstimmung vergangene Woche die geplante Pflicht für Hundehalter, einen Kursus für artgerechten Umgang zusammen mit ihrem Liebling zu belegen. Allerdings muss jeder Hundehalter einen einfachen Test über Hundehaltung absolvieren, was online erfolgen kann. Und die Hunde selbst werden daraufhin geprüft, ob sie eine Gefahr für ihre Umgebung und die Öffentlichkeit darstellen könnten. Entfallen ist das geplante Verbot, dass Obdachlose keine Hunde halten dürfen. Obwohl sie manchmal für das Betteln missbraucht würden, seien sie für die besonders ungeschützten Obdachlosen ein zu wichtiger Begleiter.

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