Das Verfahren zur Legalisierung illegaler Bauten auf ländlichem Grund auf Mallorca wird auch Schwimmbäder, Veranden und alle anderen Elemente umfassen, die ohne die entsprechende Genehmigung an das Gebäude angebaut wurden. Dazu hat sich nun der Vizepräsident der Balearenregierung, Antoni Costa, zu Wort gemeldet. Das geht aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Última Hora" hervor. Grundsätzlich können alle illegalen Bauten gegen Zahlung eines Bußgeldes legalisiert werden, wenn die Sanktion abgelaufen ist, d.h. wenn acht Jahre seit der Ausführung der Arbeiten vergangen sind.
Um die Legalisierung zu erreichen, müssen die Hausbesitzer eine Geldstrafe zahlen und haben drei Jahre Zeit, um die Verfahren abzuschließen. Die Strafe wird sich im Laufe der Jahre erhöhen. Costa kündigte an, dass die Häuser auch alle Steuern sowie Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen erfüllen müssen.
Der Eigentümer der Häuser kann sie nach der Legalisierung verkaufen, aber die Regierung prüft die Möglichkeit, die Nutzung dieser Gebäude für die Ferienvermietung zu verbieten. "Sehr wahrscheinlich werden sie dazu nicht in der Lage sein", so Costa. In Bezug auf Gebäude, in denen es illegale Nutzungen auf dem Land wie Baulager oder Restaurants gibt, erklärte der Vizepräsident, dass das Gebäude legalisiert wird, nicht aber die Nutzung.
Der Vizepräsident erläuterte einige Einzelheiten des Dekretentwurfs zur Verwaltungsvereinfachung, der derzeit von der Regierung ausgearbeitet wird. Das Dekret ermächtigt die Gemeinden, den ITV-Dienst (vergleichbar mit dem deutschen TÜV) zu privatisieren, um die Inspektionen zu beschleunigen. Die Inselinstitutionen können den Dienst in seiner jetzigen Form beibehalten, aber gleichzeitig können sie bestimmte Werkstätten ermächtigen, die Inspektion direkt durchzuführen, ohne dass sich der Nutzer an den öffentlichen Dienst der Insel wenden muss.