Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) auf Mallorca hat der Klage einer islamischen Familie stattgegeben, die das Grundrecht auf Islamunterricht an der Schule ihrer Tochter verletzt sieht. Die Familie hatte in einem Antrag vom balearischen Bildungsministerium gefordert, dass eine ihrer Töchter an ihrer Schule in Palma Islamunterricht erhalte, was ein Grundrecht sei, so die Richter. Dieses bestehe darin, dass der Islamunterricht in einer öffentlichen Einrichtung in der Nähe des Wohnortes der Familie angeboten wird. Die Richter werfen dem Ministerium vor, gegenüber der Familie nicht klargestellt zu haben, in welchen Einrichtungen in Palma Islamunterricht erteilt wird.
Die islamische Familie hatte gemeinsam mit den Eltern von 103 weiteren Kindern aus 15 Bildungseinrichtungen einen Antrag beim balearischen Bildungsministerium eingereicht. Da dieses nicht reagierte, wandten sich die Eltern an die Gericht und leiteten ein Verfahren zur Verteidigung ihrer Grundrechte ein, in dem sie vom Verwaltungsgericht des TSJIB Rechtsschutz erhielten.
Religionsunterricht muss vielfältig sein
Die Richter erinnern daran, dass "das Recht der Eltern, dass ihre Kinder eine religiöse und moralische Erziehung erhalten, die ihren eigenen Überzeugungen entspricht, ein Grundrecht ist. Die Verwaltung ist verpflichtet, im öffentlichen Bildungswesen Religionsunterricht anzubieten. Dieses Angebot muss natürlich verschiedene Konfessionen umfassen."
Voraussetzung dafür ist, dass diese Glaubensgemeinschaften eine Vereinbarung mit dem Staat geschlossen haben, was beim Islam der Fall ist. Das Ministerium setzte das Recht auf Islamunterricht mit der Vereinbarung um, die es am 30. September 2019 mit der Islamischen Kommission Spaniens auf den Balearen unterzeichnete und die vorsah, dass der Unterricht ab dem Schuljahr 2020-2021 in zehn öffentlichen Schulen erteilt werden sollte. Bei seiner Verteidigung im vorliegenden Fall behauptete das Ministerium, dass der Unterricht weiterhin erteilt werde, was dem TSJIB allerdings nicht genügte.