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Machtwort aus Brüssel: EU spricht sich gegen Verbot von Ferienwohnungen auf Mallorca aus

Ein pauschales Verbot auf allen Inseln geht den Verantwortlichen in Brüssel zu weit. Was genau das für den Markt auf den Balearen bedeutet

In der Zukunft könnten Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca erlaubt bleiben. (Symbolbild) | Foto: Patricia Lozano

| Mallorca | |

Die Karten auf dem Ferienvermietungsmarkt der Balearen müssen wohl neu gemischt werden. Denn die Europäische Kommission hat sich gegen das Verbot ausgesprochen, auf den Mallorca und den Nachbarinseln neue touristische Vermietungskapazitäten in Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Diese Maßnahme ist Teil des Eindämmungsdekrets, das die Inselregierung im vergangenen Jahr verabschiedet hatte und das in Brüssel schon damals kritisch betrachtet wurde. Die Bemühungen der Regierung, die Kommission im Laufe des letzten Jahres umzustimmen, sind gescheitert – nun hat Brüssel angeordnet, die Regelung zu überarbeiten und das Gesetz zu ändern.

Das endgültige Veto der europäischen Behörde wurde der Regionalregierung inzwischen offiziell mitgeteilt: Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass das Verbot neuer Lizenzen für Ferienvermietungen in Wohngebäuden nicht ausreichend begründet ist, da es ihrer Auffassung nach gegen die Dienstleistungsrichtlinie sowie gegen die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union verstößt. Diese Regelwerke zielen darauf ab, rechtliche und administrative Hürden für Bürger und Unternehmen beim Erbringen von Dienstleistungen und bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten innerhalb der EU zu verringern.

Die Argumentation aus Brüssel konzentriert sich vor allem auf den pauschalen Charakter der balearischen Regelung: Solche Einschränkungen dürften nach Ansicht der Kommission nur gezielt in bestimmten Gebieten oder Stadtvierteln angewendet werden, in denen eine tatsächliche Anspannung auf dem Mietwohnungsmarkt nachgewiesen ist – nicht jedoch als flächendeckende Maßnahme für den gesamten Archipel.

Nur auf Formentera denkbar

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme allenfalls auf einer kleinen Insel wie Formentera gerechtfertigt sein könnte. Für die übrigen Inseln – Mallorca, Menorca und Ibiza – gelte dies jedoch nicht, da ihre Fläche zu groß sei und Beschränkungen daher auf konkrete Gebiete begrenzt werden müssten. Dementsprechend wird betont, dass es sich um ein "unverhältnismäßiges" generelles Verbot handelt, das die unternehmerische Freiheit einschränkt, ohne dass eine ausreichende Begründung vorliegt.

Tatsächlich hatte die Europäische Kommission bereits im vergangenen Jahr unmittelbar nach Verabschiedung des Dekrets Einwände erhoben – konkret nach dessen Bestätigung im Regionalparlament. Damals wurde der Regionalregierung eine erste formelle Mitteilung übermittelt, in der gewarnt wurde, dass das Verbot neuer Ferienvermietungslizenzen gegen die Dienstleistungsrichtlinie sowie gegen Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen könnte, der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von EU-Bürgern untersagt.

Die Regionalregierung antwortete im September mit einer Stellungnahme, in der ihre Rechtsdienste die Rechtmäßigkeit der Regelung verteidigten und an ihrer Umsetzung festhielten. Das jüngste Schreiben aus Brüssel macht jedoch deutlich, dass die Kommission ihre Position nicht ändern wird: Auch nach eingehender Prüfung der vorgelegten Daten bleibt sie bei ihrer Einschätzung.

Verbindliche Entscheidung der EU

Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist verbindlich. Es handelt sich also nicht um eine bloß beratende Stellungnahme, sondern um eine klare Aufforderung an die Regionalregierung, eine aus Sicht der EU rechtswidrige Regelung zu korrigieren. Andernfalls könnte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und finanzielle oder andere Sanktionen verhängen.

Allerdings kann die Europäische Kommission nicht direkt gegen eine autonome Region vorgehen: Die Verantwortung liegt stets beim jeweiligen Mitgliedstaat – in diesem Fall also bei der spanischen Zentralregierung. Das bedeutet: Selbst wenn der Verstoß durch das Handeln oder Unterlassen einer autonomen Gemeinschaft, einer Provinzverwaltung, eines Inselrats oder einer Gemeinde verursacht wird, ist für Brüssel ausschließlich die nationale Regierung Ansprechpartner und letztlich verantwortlich.

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