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Rechtsstreit um 100 Millionen in La Muleta

Der Immobilienunternehmer hatte das 46.000 Quadratmeter große Grundstück bei Port de Sóller als Bauland gekauft.

Port de Sóller, Mallorca |

Die seit Jahren schwelenden Auseinandersetzungen um das Gebiet La Muleta II bei Sóller, das sich im Besitz eines Unternehmens von Kühn & Partner befindet, sind um eine Variante reicher: Ein Gericht in Palma hat die Versteigerung etwa der Hälfte der Urbanisation angeordnet, um Hypothekenforderungen der "Bad Bank" Sareb in Höhe von 2,5 Millionen Euro plus 791.000 Euro Verzugszinsen zu vollstrecken.

Kühn & Partner hat die in der vergangenen Woche verbreitete Meldung inzwischen kommentiert. Demnach hat das Unternehmen die Aussetzung der für Dezember angesetzten Versteigerung beantragt. Außerdem zeigt man sich überzeugt davon, dass die Kühn-Gruppe unabhängig davon ihre Schadensersatzansprüche in dieser Angelegenheit nicht verlieren werde.

Kühn hatte das Bauland Muleta II mit dem Ziel gekauft, dort eine Villensiedlung zu errichten. Der von 2007 bis 2011 auf den Balearen regierende Linkspakt erklärte das Gebiet jedoch für nicht bebaubar, wogegen sich Kühn gerichtlich zur Wehr setzte. Das Verfahren vor dem Obersten Gericht der Balearen (Az.: 440/2010) endete mit der Anerkennung des ursprünglichen Baurechts.

"In diesem Verfahren wurde im Rahmen eines Wertgutachtens der Wert von La Muleta auf 44 Millionen Euro taxiert", betont Kühn-Anwalt Jorge Sainz de Baranda angesichts des mit 7,1 Millionen niedrig angesetzten Versteigerungswerts. Man habe darüber hinaus den potenziellen entgangenen Gewinn aus der Nichtrealisierung der bereits projektierten Villen eingefordert. Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch belaufe sich auf über 100 Millionen Euro.

Auf der Grundlage dieses Urteils wurde bei der Stadtverwaltung von Sóller gerichtlich die Anerkennung des Baurechts eingefordert. Die regte sich jedoch nicht und hofft auf Schützenhilfe durch die neue Balearen-Regierung. "Da die Stadt ihrer rechtlichen Verpflichtung zur neuerlichen Umwidmung von La Muleta zu Bauland nicht nachgekommen ist, behält sich die Gruppe die Geltendmachung des anerkannten Schadensersatzes vor", so die Gegenseite.

Kühn-Anwalt Sainz de Baranda erklärt weiter, dass man der Hypothekenvollstreckung, die jetzt zur Versteigerung der Urbanisation Muleta führen soll, gerichtlich widersprochen habe. Die Entscheidung vom Tribunal Supremo in Madrid stehe noch aus, weshalb die Aussetzung der Versteigerung beantragt wurde.

Zu den Liquiditätsproblemen selbst wird erklärt, dass diese durch "eigenverantwortliche Handlungen" der Bankinstitute verursacht worden seien, weshalb weitere Klageverfahren eingerichtet wurden. Inzwischen seien die Probleme teilweise überwunden, unter anderem durch den Einstieg von Investoren.

Unternehmer Matthias Kühn, der eine "Kampagne" erkennt, "die zum Ziel hat, die Reputation der Kühn-Gruppe nachhaltig zu schädigen", ist sicher, dass nach dem Ende aller Verfahren eines feststehen wird: "Wir werden unsere Rechte an der Urbanisation Muleta nicht verlieren, selbst nicht für den Fall, dass sie an einen Dritten veräußert würde." Muleta werde der Kühn-Gruppe eine erhebliche Liquidität verschaffen. "Was immer auch passiert, am Ende stehen uns zwischen 44 und 100 Millionen Euro zu." (jog)

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(aus MM 44/2015)

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