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Gericht kassiert Teile der Tourismus-Gesetze

Die Ausführungsbestimmungen waren 2015, ein Monat vor den Wahlen in Kraft gesetzt worden. Das Regelwerk trug die Unterschrift des damaligen Ministerpräsidenten José Ramón Bauzá und des Tourismusministers Jaime Marínez (r.). | CAIB

| Mallorca |

Wenige Wochen vor ihrer Wahlschlappe im Mai 2015 hatte die konservative Balearen-Regierung die Ausführungsbestimmungen für ein touristisches Dekret-Gesetz verabschiedet, das unter anderem erlaubte, bestimmte Hotels um bis zu zwei Stockwerke zu erhöhen. Jetzt hat der balearische Gerichtshof Teile dieser Ausführungsbestimmungen für nicht zulässig erklärt. Der Grund: Die Balearen-Regierung verstößt mit ihrem Regelwerk gegen Kompetenzen der Inselräte und Kommunen des Archipels.

Geklagt vor dem Verwaltungsgericht hatte der Inselrat der kleinsten Baleareninsel Formentera. Und jetzt Recht bekommen. Allerdings setzte das Gericht nicht, wie gefordert, das gesamte Regelwerk außer Kraft, sondern nur den Artikel II, der sich speziell auf den Kompetenzbereich der Inselräte bezieht, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Mittwoch.

Das Regelwerk hatte seinerzeit die Bestimmungen festgelegt, wie das sogenannte "Delgado-Dekret", benannt nach dem einstigen Tourismusminister, anzuwenden sei. Ziel des Dekretes war, "dringliche Maßnahmen" im Tourismusbereich rasch umzusetzen und Investitionen von Privateigentümern, Hoteliers, anzustoßen. Das Regelwerk zog dafür vielfältige Kompetenzen an sich, insbesondere in den Bereichen Baurecht, Raumordnung, Stadtplanung, und legte auch fest, unter welchen Bedingungen ein Vorhaben zum "touristischen Interesse" erklärt werden konnte.

Gutachter hatten bereits damals die Balearen-Regierung vor den Kompetenzüberschneidungen gewarnt. Beobachter gehen davon aus, dass die umstrittenen Kompetenzen jetzt direkt den einzelnen Inselräte übertragen werden. Die gegenwärtige Links-Regierung muss nun prüfen, wie sie in der Angelegenheit verfährt.

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