Das balearische Tourismusministerium hat gegen 32 Hotels auf Mallorca Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 621.000 Euro verhängt. Das bedeutet für die Hoteleigentümer, sie müssen noch einmal tief in Tasche greifen und Bußgelder in Höhe von jeweils 15.000 bis 55.000 Euro bezahlen. Der Vorwurf: Die Hotelbetreiber hatten mehr Betten vermietet als erlaubt.
Die Zahl der 32 Hotels bezieht sich auf das gesamte Jahr 2017. Die Inspektoren des Ministeriums hatten unterdessen allein im vergangenen August 40 Hotels unter die Lupe genommen und die Gästezahlen mit den tatsächlich beim Ministerium registrierten Bettenzahlen abgeglichen. Dabei stellte sich heraus, dass die Hotelunternehmer in 22 Betrieben mehr Schlafplätze aufwiesen als zulässig.
Die beanstandeten Hotels befanden sich an der Playa de Palma, S'Arenal de Llucmajor, Port d'Alcúdia, Can Pastilla, Santa Ponça, Cala Rajada, Cala Millor, Cala d'Or und Magaluf.
Das Ministerium stellte in einer Mitteilung noch einmal fest, dass Zustellbetten in den Zimmern nur zulässig sind für Kinder unter 12 Jahren. Für Säuglinge bis zwei Jahren dürfen Hotels auch Wiegen bereithalten. Es sei jedoch keinesfalls erlaubt, mehr Gäste aufzunehmen als das Hotel bei der Tourismusbehörde Betten registriert hat.
Die Überbelegung eines Hotels ist nicht zu verwechseln mit einer Überbuchung des Betriebes. In diesem Fall muss der Hotelier den Gästen Ausweichquartiere bereitstellen in derselben Zone, bei gleicher Kategorie, Lage und Verpflegungsvereinbarung.