Die Details zum behördlichen Prozedere bei der Ferienvermietung auf Mallorca kristallisieren sich weiter heraus. Neueste Details aus dem balearischen Tourismusministerium: Wer in der Gästebettenbörse Schlafplätze erwirbt, darf diese dann später in Eigenregie weiterverkaufen, wenn er sie nicht mehr benötigt.
Aber der Reihe nach: Wer auf Mallorca ein Hotel eröffnen oder touristische Ferienvermietung betreiben möchte, muss neben dem Einholen zahlreicher Genehmigungen auch Schlafplätze in der balearischen Gästebettenbörse erwerben. Dort sind vom Gesetzgeber 10.000 Betten für Hotels sowie 20.000 für die Ferienvermietung vorgesehen. Ist dieser Bestand einmal aufgebraucht, dann können Interessierte künftig ihre Schlafplätze von den Eigentümern erwerben. Oder andersherum: Eigentümer können ihre Schlafplätze, sobald sie keine Ferienvermietung mehr betreiben möchten, weiterveräußern. Das geht aber erst dann, wenn die Gästebettenbörse über keine Schlafplätze mehr verfügt, liegt also noch in weiter Ferne.
Denn von den insgesamt 20.000 Schlafplätzen aus der Bettenbörse sind seit August (seit Ende des Moratoriums) erst 2999 Betten beantragt worden, davon 2386 für die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern. Hier haben Interessenten pro Schlafplatz 875 Euro zu bezahlen (bei ganzjähriger Vermietung). Plätze in Einfamilienhäusern kosten 3000 Euro pro Bett.
(aus MM 37/2018)