Wer dem Rat des Bundesinnenministeriums folgt und seinen während der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr startenden oder landenden Mallorca-Flug umbucht, wird möglicherweise mit Extrakosten leben müssen. "Eine kostenfreie Stornierung wird kaum möglich sein", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland den bekannten Reiserechtsanwalt Paul Degott. Denn wenn ein Passagier den Flug wegen einer behördlichen Vorgabe oder einer polizeilichen Kontrolle nicht erreiche, trage die Airline nicht die Schuld. Wer storniere, müsse damit rechnen, auf Stornokosten sitzenzubleiben.
Was die Umbuchung von Pauschalurlauben angeht, rät Degott Feriengästen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen. "Dann tragen sie zwar die Kosten für den umgebuchten Flug, aber sie können sicher sein, dass der Urlaub stattfindet." Denn wer auf eigene Faust einen Flug bucht, den Veranstalter nicht informiert und dann nicht am Flughafen auftauche, werde als "No Show" gehandelt. In solchen Fällen sei es möglich, dass der Veranstalter das gebuchte Hotel sowie den Rückflug storniert.
Das Durchqueren eines Gebietes mit einer Inzidenz über 100 ist während der nächtlichen Ausgangssperre im Übrigen grundsätzlich nicht erlaubt. Daher müssen Fahrten mit dem Auto, Zug oder Bus so geplant werden, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperren fallen.
Die Ausgangssperre gilt in Kreisen, die eine Inzidenz von mehr als 100 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner aufweisen.