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Neues "Gesetz Negueruela" regelt touristische Vermietung von Wohnungen

Das neue Tourismusgesetz verbietet die Vermietung in Mehrfamilienwohnungen (Foto: última hora)

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Der neue Entwurf des Tourismusgesetzes verbietet Vermietung in Mehrfamilienhäusern. Der zuständige Minister Iago Neguerela hat bereits mehrere Entwürfe des Gesetzes auf dem Tisch liegen, an denen er mit verschiedenen Stellen und gesellschaftlichen Akteuren arbeitet, darunter auch mit Hoteliers auf den Balearen sowie Regierungsvertretern.

Der Text legt fest, dass “unabhängige Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften unter keinen Umständen als isoliert betrachtet werden und folglich die Kommerzialisierung von Touristenaufenthalten in diesen Wohnungen verboten ist”. Das schließt auch Wohnungen mit ein, die auf dem Dach eine Pförtnerloge verfügten wie das früher üblich war. Lediglich kurzfristige touristische Aufenthalte in Einfamilienhäusern können noch über Betreiber bestimmter Vermarktungskanäle abgewickelt werden.

Der maximale Zeitraum für die Überlassung der Mietwohnung darf einen Monat betragen. Dabei ist es nicht zulässig, mehrere Verträge in derselben Wohnung zu schließen und Mieter im selben Zeitraum im Haus wohnen zu lassen – weitere Einzelheiten werden sollen noch ausgearbeitet werden.

Ein- oder Zweifamilienhäuser, in denen die Kommerzialisierung von touristischen Aufenthalten erlaubt ist, dürfen höchstens sechs Schlafzimmer und 12 Betten haben, wobei für jeweils drei Betten mindestens ein Badezimmer vorhanden sein muss. Zudem müssen sie von der zuständigen Gemeinde eine Qualitätszertifizierung erhalten, die maximal sechs Jahre gültig ist.

Im Text werden auch Rechte und Pflichte von Touristen und den Unternehmen festgelegt. Zum ersten Mal treten somit auch Regelungen für die touristische Tätigkeit von Herbergen und Pensionen in Kraft.

Auch die “All-Inclusive”-Angebote werden mit dem Entwurf geregelt. Darin werden Maßnahmen ergriffen, welche verhindern, dass die Nutzer der Einrichtungen Lebensmittel mitnehmen; ein Rahmen gibt die die Mitnahme von Lebensmittel- und Getränkepakten für organisierte Ausflüge vor. Außerdem wird ein Straßenverkauf verboten und durch eine Regelung sollen Überbuchungen minimiert werden. Hoteliers, die auf diese Praxis zurückgreifen, sind verpflichtet, die Betroffenen in einem Betrieb in der derselben Gegend in höheren Kategorien und zu ähnlichen Bedingungen wie vereinbart unterzubringen.

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