Verpasst ein Fluggast wegen überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle eines deutschen Airports seinen Flug auch nach Mallorca, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich rechtzeitig beim Check-in eingefunden hat. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt. Für den Schadensersatz muss der deutsche Staat geradestehen.
Die Richter wiesen die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland mit ihrem am Donnerstag veröffentlichtem Urteil zurück. Die Klage war wegen eines verpassten Flugs eingereicht worden. Vor Gericht gegangen waren zwei Urlauberinnen, die vom Frankfurter Flughafen aus in die Dominikanische Republik fliegen wollten. Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Schalter eingecheckt und sich danach ohne Verzögerungen zum Flugsteig begeben. Der Flughafen hatte an dem Tag einen Check-in zwei Stunden vor dem Abflug empfohlen.
Die Klägerinnen hatten wegen sehr langer Wartezeit die Sicherheitskontrolle zu spät passiert. Das Boarding war bereits abgeschlossen, als sie den Flugsteig erreichten. Sie verlangten nun Entschädigung für die entstandenen Kosten der Ersatztickets sowie der zusätzlichen Übernachtung, da die Sicherheitskontrolle nicht ausreichend organisiert gewesen sei. Es sei zu unzumutbaren Wartezeiten gekommen.