In den Naturgebieten Algaidas dürfen keine motorisierten Fahrzeuge mehr verkehren. Das hat das Rathaus am vergangenen Donnerstag verkündet, als es die neue örtliche Verkehrsverordnung herausgab. Insbesondere sind damit sportliche oder touristische Ausflüge gemeint, bei denen mit Quads, Buggys oder Geländewagen durch geschützte Landschaften getourt wird. Die Dörfer Felanitx, Manacor, Artà und Alcúdia schlossen sich den Änderungen Algaidas an und haben die Regelung auch in ihren Gemeinden eingeführt.
"Auf Mallorca gab es den letzten Jahren viele organisierte touristische Ausflüge, bei denen motorisierte Fahrzeuge im ländlichen Bereich eingesetzt wurden. Das ist besonders bedenklich, wenn die Touren in Natur- und anderen Schutzgebieten stattfinden", sagte die Bürgermeisterin von Algaida, Marga Fullana. Es herrsche gerade eine hohe Nachfrage an den Exkursionen, bei denen Gruppen mit Quads, Geländewagen oder Buggys die Landschaft durchquerten. Dabei würde der Umgebung, den Tieren und den Pflanzen erheblicher Schaden zugefügt werden. Die Auswirkungen auf die Umwelt seien aber nicht nur durch die Lärmbelästigung vorhanden, sondern könnten auch an Beschädigungen der Trockenmauern erkannt werden, die auf der Insel traditionell und kulturell von großer Bedeutung sind.
Dieses Problem müsse Fullana zufolge angegangen werden. Aus diesem Grund habe die Gemeinde mit der Ausarbeitung einer neuen Verordnung begonnen. Denn auf der ganzen Insel sei bisher noch keine Regelung bezüglich der motorisierten Ausflüge erlassen worden. Und solange es keine gäbe, müssten nun einmal die Gemeinden aktiv werden, um jene touristische Exkursionen einzuschränken.
Dementsprechend beinhalte die neue Verordnung das ausdrückliche Verbot von sportlichen oder touristischen Aktivitäten mit motorisierten Fahrzeugen. Insbesondere mit Quads, Buggys und Geländewagen. "Unsere Straßen sind nicht ausreichend präpariert und die Naturräume können so großen Schaden davontragen", bekräftigte Fullana.
Kraftfahrzeuge dürften nur auf Straßen und Wegen fahren, die für den Verkehr der Fahrzeuge geeignet und genehmigt sind. Auch das Parken der Wagen sei nur in den ausgeschilderten Bereichen erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit in den zugelassenen Zonen beträgt 30 Stundenkilometer. Wer beim Falschfahren erwischt wird, komme jedoch nicht nur mit einer Geldstrafe davon, so die Bürgermeisterin. Wer gegen die Regeln verstößt, müsse alles, was beschädigte wurde, wieder genau so herstellen wie es vorher war. Eventuell wird sogar eine monetäre Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangt.