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Angriff der Datenkrake: All diese Informationen müssen Touristen auf Mallorca bald beim Buchen angeben

Ein neues spanisches Gesetz verlangt von Hotels, Ferienwohnungsvermietern, Reiseagenturen und Autovermietern, dem Innenministerium eine ganze Reihe von Angaben über ihre Kunden zu machen

Touristen im Empfangsbereich eines Hotels. | R. I.

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Ab kommendem Montag sind Personen in Spanien, darunter auch Mallorca, die Beherbergungs- oder Kraftfahrzeugvermietungsaktivitäten ausüben, verpflichtet, dem Innenministerium eine ganze Reihe von Angaben über ihre Kunden und Gäste zu übermitteln. Die Maßnahme soll "genaue und wesentliche" Informationen für die Strafverfolgungsbehörden liefern, so Quellen aus dem Ministerium. Wenn die betroffenen Betriebe keine Daten zur Verfügung stellen, drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.

Die Informationen werden an die Plattform ses.hospedajes übermittelt, die bereits seit 2022 aktiv ist. Hotelunternehmen erheben seitdem regelmäßig die geforderten Angaben über ihre Gäste. Bisher haben 61.540 Hotelbetriebe, 1.094 Reisebüros, 222 digitale Plattformen und 1.720 Autovermietungen 4,77 Millionen Informationen zu der Anwendung beigetragen. Mit diesen Daten hat das Innenministerium 18.584 Personen ausfindig gemacht, die im Zusammenhang mit polizeilichen Operationen stehen. Ab kommendem Montag wird die Übermittlung der Kundendaten verpflichtend.

Welche Daten müssen Touristen zur Verfügung stellen?

Im konkreten Fall der Reisenden müssen die Unternehmen den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Nummer des Personalausweises, die Art des Dokuments (Personalausweis oder Reisepass), die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den gewöhnlichen Aufenthaltsort (vollständige Adresse, Ort und Land), Festnetz- und Mobiltelefon, E-Mail, die Anzahl der Reisenden und die Beziehung zwischen den Reisenden (falls einer von ihnen minderjährig ist) angeben.

Darüber hinaus müssen Angaben zur Transaktion gemacht werden. Dazu gehören insbesondere der Vertrag (Referenznummer, Datum und Unterschriften), die Daten der Vertragsausführung (Datum und Uhrzeit der Einreise sowie Datum und Uhrzeit der Ausreise) und die Zahlungsdaten (Art, Identifikation des Zahlungsmittels wie Kartentyp und -nummer, Inhaber des Zahlungsmittels, Ablaufdatum der Karte und Datum der Zahlung). Bei Autovermietungen sind die Angaben ähnlich wie bei Unterkünften zu machen, allerdings müssen die entsprechenden Informationen neben dem Hauptfahrer auch für den zweiten Fahrer, sofern vorhanden, angegeben werden.

Die Vorgaben stoßen auf den Widerstand der Branche, insbesondere der Reisebüros. Die Agenturen argumentieren, dass die Datenerhebung einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet, den sie nicht tragen können, da 95 Prozent der Agenturen kleine oder mittelständische Unternehmen seien und in vielen Fällen nur einen Angestellten hätten, so dass sie ihre Arbeitszeiten verlängern müssen. Außerdem weisen die Branchenverbände darauf hin, dass die neue Verordnung die Erhebung von Daten erfordere, die die Privatsphäre des Einzelnen beeinträchtigen.

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