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Airbnb & Co.: Das sind die neuen Hürden für Ferienvermieter auf Mallorca

In Rekordzeit setzt die spanische Zentralregierung eine EU-Verordnung um, die die Kurzzeitvermietung erschweren soll. Hoffnung auf Entspannung des lokalen Mietmarkts.

Die Ferienvermietung ist auf den Balearen zunehmend gefragt. | Archiv

| Palma, Mallorca |

Ferienvermietung auf Mallorca wird deutlich komplizierter! Hintergrund: Nicht besonders eilig hat es der spanische Staat normalerweise bei der Umsetzung von EU-Verordnungen. In den offiziellen Statistiken zu den Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, die Gemeinschaftsrecht nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt haben, ist Spanien in der Regel ganz vorne mit dabei. Nicht so in diesem Fall: Als erster Mitgliedsstaat hat Spanien jetzt die „EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften” umgesetzt. Der Ministerrat beschloss das entsprechende Dekret kurz vor Weihnachten, zu Jahresbeginn trat es in Kraft.

Der Grund für das in diesem Fall so zügige Vorgehen der Zentralregierung ist, dass die Verordnung die illegale Ferien- sowie die Kurzzeitvermietung eindämmen soll und somit Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben könnte. Die angespannte Situation dort hat sich in den zurückliegenden Monaten zu einem der dringendsten Probleme insbesondere in touristischen Gegenden des Landes entwickelt, wie etwa auf Mallorca, in Barcelona und auf den Kanaren.

Kauf- und Mietpreise sind zuletzt derart in die Höhe geschossen, dass immer mehr Normalverdiener Probleme haben, überhaupt eine Unterkunft zu finden. Eine Teilschuld daran dürften die illegale Ferien- und die Kurzzeitvermietung haben, so die vorherrschende Meinung. Den Anbietern in diesem Bereich soll nun das Geschäft erschwert werden.

Zu diesem Zweck wurde ein zentrales Register für Kurzzeitvermietungen eingerichtet. Vermieter solcher Objekte müssen künftig eine Registrierungsnummer vorweisen, wenn sie ihre Immobilie online vermarkten wollen, erklärt das spanische Wohnungsministerium in einer Pressemitteilung. Die Regelung gilt sowohl für touristische Vermietungen, als auch für sonstige Kurzzeitvermietungen, wie sie in bestimmten saisonabhängigen Branchen stark genutzt werden.

Objekte müssen per Nummer gekennzeichnet werden

Die Online-Plattformen werden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vermieter ihre Objekte in ihren Anzeigen mit dieser Nummer tatsächlich kennzeichnen. Obendrein müssen Airbnb & Co. regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durchführen und deren Ergebnisse an die Behörden übermitteln, falls es Beanstandungen gibt. Das gilt auch für sämtliche Buchungsaktivitäten jedes annoncierten Objektes samt Registrierungsnummer, realer und Internet-Adresse. Innerhalb von 48 Stunden müssen Vermietungsanzeigen entfernt werden, sollte ein entsprechender Verwaltungsbeschluss vorliegen. Zur elektronischen Übermittlung der geforderten Daten wurde eine digitale Schnittstelle zwischen den Online-Plattformen und den zuständigen Behörden geschaffen.

Der Antrag auf eine Registrierungsnummer ist über den Verband der Grundbuchführer oder über das Grundbuchamt zu stellen. Vorgelegt werden müssen dabei detaillierte Informationen über Lage und Art der Immobilie. Außerdem müssen Vermieter einmal jährlich über die Kurzzeitvermietungen in den abgelaufenen zwölf Monaten informieren.

Die Höhe der Strafen bei Verstößen gegen das Dekret soll eine noch zu verabschiedende Sanktionsregelung festlegen. Seit 2. Januar ist das Dekret in Kraft, allerdings gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist, damit Online-Plattformen und Behörden die nötigen technischen Anpassungen vornehmen können. Angewendet wird die Neuregelung dann vom 1. Juli an – noch immer deutlich vor dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Verordnung: Eigentlich haben die Mitgliedsstaaten dafür noch bis Mai 2026 Zeit.

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