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AIRPORTS & AIRLINES

Mallorca-Flug verpasst wegen zu langsamer Sicherheitskontrolle? Gerichtsurteil gefallen

Ein Flugpassagier forderte eine Entschädigung von einem deutschen Flughafen, weil seiner Ansicht nach die Sicherheitskontrolle zu lange gedauert hatte. Was das Gericht dazu meint

Wer nicht früh genug am Flughafen erscheint und wegen der Sicherheitskontrolle seinen Flug vepasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung, urteilte jetzt ein deutsches Gericht. (Symbolbild) | Foto: Felix Hörhager/dpa

| | Mallorca |

Wer von oder nach Mallorca fliegen will, sollte auch in Zukunft lieber früher statt später am Flughafen sein. Denn wer wegen der zu langsamen Sicherheitskontrolle am Airport seinen Flug verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat jetzt das Landgericht Koblenz entschieden und damit ein Grundsatzurteil gesprochen.

Ein deutscher Fluggast war vor Gericht gezogen, weil er wegen der aus seiner Sicht zu langsamen Sicherheitskontrollen im Mai 2023 am Flughafen Hahn seinen Flug knapp verpasst hatte. Doch war er mit einer Stunde und 45 Minuten vor dem Abflug zeitlich zu knapp am Flughafen erschienen, so der Richter.

Das Landgericht Koblenz wies die Klage des Mannes ab, der es im Mai 2023 wegen angeblich mangelhafter Abfertigung nicht auf seinen Flug nach Thessaloniki schaffte. Er gab an, an jenem Tag mit seiner mitreisenden Ehefrau morgens gegen 4 Uhr am Flughafen Hahn gewesen zu sein. Nach Aufgabe des Gepäcks hätten sie sich direkt zur Handgepäck- und Personenkontrolle begeben. Die dortige Kontrolle habe aber so lange gedauert, dass das Paar den Flug um 5.45 Uhr verpasste. Auch anderen Fluggästen sei es so ergangen, hatte der Kläger behauptet.

Fluggast hätte früher kommen sollen

Nach Ansicht des Gerichts hat der Fluggast schon nach eigener Darstellung keinen Anspruch auf Entschädigung. Denn nach den Empfehlungen des Flughafens und sämtlicher Airlines sollte er sich zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen einfinden. Er sei aber 1 Stunde und 45 Minuten vorher eingetroffen und habe in dieser Zeit auch noch das Gepäck aufgeben müssen.

Die Aussagen des Klägers, die Abfertigung der Fluggäste an der Sicherheitskontrolle des Flughafens sei nur "langsam und schleppend" vorangegangen und die Sicherheitskontrolle sei zu knapp besetzt gewesen, seien nicht ausreichend bewiesen worden, teilte das Gericht mit. Das beklagte Land hatte einen Organisationsmangel bestritten. Zu keinem Zeitpunkt sei es zu Staus von Passagieren gekommen – und es sei auch kein weiterer Fluggast bekannt, der den Flug verpasst hätte.

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