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Mallorca-Urlaub gestartet mit Stress: Diese Rechte haben Sie bei Flugverspätungen

Viele Passagiere verzichten aus Unwissenheit oder Frust auf ihr Recht auf Entschädigung

| Mallorca |

Der Koffer ist gepackt, die Vorfreude riesig – doch am Flughafen dann der Dämpfer: „Dieser Flug verspätet sich um unbestimmte Zeit.“ Was wie eine Ausnahme klingt, ist für viele Mallorca-Reisende längst Realität.

Allein im Mai registrierte das europäische Luftfahrt-Portal Flightradar24 überdurchschnittlich viele Verspätungen auf den beliebten Strecken zwischen Deutschland und Palma. Besonders betroffen: Flüge mit Ryanair und EasyJet.

Warum kommt es immer öfter zu Verspätungen?

Die Gründe sind vielfältig: Personalmangel an Flughäfen, Streiks, technische Probleme oder schlichtweg überfüllter Luftraum. Besonders in der Ferienzeit spitzt sich die Lage zu. Das Ergebnis: Verärgerte Passagiere, verpasste Anschlüsse – und Urlaubstage, die auf dem Flughafen verloren gehen.

Doch viele wissen nicht: Bei Verspätungen ab drei Stunden steht ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu – von bis zu 600 Euro.

Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004

Die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung legt klar fest, ab wann Fluggesellschaften zahlen müssen. Und das Beste: Es ist egal, ob es sich um einen Linienflug oder einen Billigflieger wie Ryanair handelt. Wichtig ist nur: Der Flug startet in der EU oder landet in der EU mit einer EU-Airline.

Ansprüche bestehen bei:

● Verspätungen ab 3 Stunden
● Flugausfällen
● Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Doch hier liegt das Problem: Viele Airlines setzen auf die Unwissenheit der Fluggäste – oder verweigern Entschädigungen mit pauschalen Begründungen.

Ryanair im Fokus: Viele Verspätungen, wenig Information

Gerade bei Ryanair berichten Betroffene immer wieder, dass sie erst auf Nachfrage oder gar nicht über ihre Rechte informiert wurden. Die Airline selbst verweist oft auf „außergewöhnliche Umstände“ – ein Begriff, der in der Praxis jedoch häufig falsch angewandt wird.

Doch es gibt mittlerweile spezialisierte Anbieter, die sich auf die Durchsetzung solcher Ansprüche konzentrieren – unkompliziert, digital und auf Erfolgsbasis. Wer beispielsweise mit Ryanair Verspätung hatte, kann über diese Plattform zur Ryanair Entschädigung bei Verspätung kostenlos prüfen, ob ein Anspruch besteht. Das dauert nur wenige Minuten – und kann sich richtig lohnen.

Entschädigung ohne Risiko prüfen

Viele Passagiere verzichten aus Frust oder Unwissenheit auf ihr gutes Recht. Dabei muss sich heute niemand mehr selbst mit dem Papierkrieg der Airlines herumschlagen. Spezialisierte Dienstleister wie Ersatz Pilot übernehmen die komplette Abwicklung: vom Antrag bis – wenn nötig – zur Durchsetzung vor Gericht.

Der Service funktioniert nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Kosten“. Nur im Erfolgsfall fällt eine geringe Provision an. Der Rest geht an den Passagier.

Und das Beste: Das Angebot gilt nicht nur für Ryanair. Auch wer mit Lufthansa, Eurowings, Vueling, Condor oder einer anderen Airline unterwegs war, kann über Ersatz Pilot online prüfen, ob eine Entschädigung möglich ist – schnell, unkompliziert und ohne Risiko.

Fazit: Rechte kennen, Geld zurückholen

Flugärger muss nicht einfach hingenommen werden. Gerade bei Reisen nach Mallorca – einer der meistgeflogenen Routen Europas – lohnt sich der Blick auf die Bordkarte doppelt. Denn wer seine Rechte kennt, startet entspannter – und landet am Ende vielleicht nicht nur auf der Insel, sondern auch mit ein paar hundert Euro mehr im Gepäck.

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