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Überraschendes Gerichtsurteil: US-Unternehmen Marriott entgeht Milliarden-Klagen auf Mallorca

Richterspruch kippt alte Praxis im Timesharing-Ressort Son Antem – Tausende Ferienvillen-Eigentümer stehen vor neuem Verfahren

Eine der Timesharing-Ferienvillen im Vacation Club Son Antem der US-Hotelkette Marriott bei Llucmajor | Foto: Marriott Vacation Club

| | Mallorca |

Ein überraschender juristischer Richtungswechsel am spanischen Obersten Gerichtshof hat die Flut an Klagen gegen den US-Hotelkonzern Marriott wegen seiner Ferienvillen- und Timesharing-Anlage Son Antem bei Llucmajor auf Mallorca drastisch abebben lassen. Die neue Rechtsprechung, die das bislang umstrittene System der zeitweisen Nutzung nicht mehr pauschal als rechtswidrig einstuft, dürfte Dutzende bereits verurteilter Fälle kippen oder neu aufrollen.

Timesharing in Son Antem: Luxus-Urlaub trifft Rechtsstreit

Die Anlage Marriott’s Club Son Antem liegt etwa zehn Minuten vom Flughafen Palma entfernt und ist ein etabliertes Urlaubsziel mit zwei 18-Loch-Golfplätzen, Spa, Pools und luxuriösen Ferienvillen. Sie gehört zum globalen Marriott Vacation Club-Programm, in dem Käufer Anteile an Ferienwochen erwerben – ein Modell, das dem klassischen Timesharing ähnelt.

Marriott betreibt diese Anlage über seine Tochter MVCI Holidays. In den letzten Jahren haben vor allem britische Kunden gegen ihre Vertragsbindungen geklagt, weil sie über Jahrzehnte an Wochen in der Finca Son Antem gebunden waren. Die Kläger suchten – oft mit Erfolg – die Auflösung jahrzehntelanger Verträge und Entschädigungen von rund 20.000 Euro pro Fall, selbst wenn sie die Ferien dort regelmäßig genutzt hatten.

Warum die Klagen bislang Erfolg hatten

Die früheren Urteile setzten auf eine ältere Auslegung des spanischen Timeshare-Rechts: Dieses reguliert seit 1998, dass Feriennutzungsrechte nur bis maximal 50 Jahre laufen dürfen und klar festlegen müssen, welche Villa wann genutzt werden kann. Viele Son Antem-Verträge überschritten diese Frist oder ließen für Gerichte nicht eindeutig erkennen, welche Immobilie den jeweiligen Wochen zugeordnet war. Diese Mängel führten in vielen Fällen zur Nichtigkeit der Verträge und zu Rückerstattungsansprüchen.

Oberster Gerichtshof ändert Kurs – was sich ändert

Das spanische Oberste Gericht hat nun entschieden, die bisherige, strenge Auslegung zu überdenken. Zukünftig soll vor allem geprüft werden, ob die Timeshare-Verträge gesetzeskonform an die spanische Rechtslage nach 1998 angepasst wurden und ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen sind – Kriterien, die Marriott zufolge in vielen Fällen erfüllt sind.

Diese neue Linie entlastet das Unternehmen deutlich: Verträge, die früher als automatisch rechtswidrig galten, stehen nicht mehr von vornherein zur Disposition. Etliche bereits gefällte Urteile könnten damit neu bewertet werden, und viele der noch nicht entschiedenen Fälle werden jetzt auf Basis der aktualisierten Rechtsprechung neu verhandelt.

Was bedeutet das für Betroffene auf Mallorca?

Für Son Antem-Timeshare-Eigentümer könnte der Gerichtsbeschluss weitreichende Folgen haben: Betroffene, die auf Rückabwicklung und Schadensersatz gehofft hatten, müssen sich wegen des neuen Kriteriums auf komplizierte Neuverhandlungen einstellen. Gleichzeitig bedeutet das Urteil für Marriott eine massive Entlastung – zumal das Unternehmen seit Jahren eine bedeutende Präsenz im Süden Mallorcas hält, nicht nur mit der Timeshare-Anlage, sondern auch als Betreiber der zwei Golfplätze und als Teil der lokalen Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Obwohl schon einige Urteile nach alter Rechtsprechung gesprochen worden sind, räumen Juristen ein, dass viele davon angesichts der neuen Linie angefochten oder neu eröffnet werden könnten. Für Mallorca-Interessierte und Timeshare-Investoren ist dieser Rechtswechsel ein Signal, das viel Unsicherheit, aber auch neuen juristischen Streit bringen dürfte.

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