Wer flexibel bei der Urlaubsbuchung für seine Auszeit auf Mallorca ist, dürfte dieses Jahr echte Chancen auf Schnäppchen haben: "Ich glaube, es wird einen Last-Minute-Markt geben", sagt Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Die Menschen geben zwar im Schnitt einen gleichbleibenden Anteil von 7,1 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Reisen aus, wie aktuelle Zahlen der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) und Travel Data + Analytics zeigen. Doch sie priorisieren stärker und machen eher mal eine teurere statt zwei Reisen im Jahr.
Wenn die Menschen in Summe weniger reisen, bleiben Kapazitäten in Hotels und Fliegern womöglich ungenutzt. "Reisen sind ein verderbliches Produkt", sagt Buller. "Das wird der Verbraucher für sich nutzen können. Es gibt nichts Schlimmeres als leere Betten und leere Flugsitze – für die Anbieter gilt dann: lieber weniger als gar nichts haben." Bei kurzfristigen Buchungen könnten dieses Jahr deswegen Last-Minute-Rabatte möglich sein. Es werde eher ein gutes Jahr für Verbraucher, so Buller. Mit Blick auf die Touristikbranche habe er für 2026 indes Bauchschmerzen. "Ich gehe davon aus, dass hart um Marktanteile gekämpft wird."
"Cashback-Krieg": Was Urlauber zu den Nachlässen wissen müssen
Für Wirbel sorgen aktuell Cashbacks – das sind Erstattungen an Kunden, die nach der Reisebuchung gezahlt werden. Verbraucher profitieren davon, doch Buller sieht negative Folgen für die Branche: Das sei für viele ruinös und werde zu Verschiebungen führen, glaubt er. "Wir sitzen schon wieder am Ramschtisch und sind selber schuld", sagt er. Auch Mitglieder seines Verbandes beteiligten sich an dem, was er einen "Cashback-Krieg" nennt.
Cashback ist eigentlich kein klassischer Rabatt auf den Reisepreis, sondern eine Rückvergütung aus der eigenen Provision des Vermittlers. Der Hintergrund: Bei einer Pauschalreise wird der Verkaufspreis vom Reiseveranstalter festgelegt. Dieser Preis gilt vertriebskanalübergreifend – egal, ob die Reise über ein stationäres Reisebüro oder eine Online-Plattform verkauft wird.
Als Handelsvertreter dürfen Vermittler diesen vorgegebenen Preis weder verändern noch beeinflussen. Was jedoch in ihrem eigenen Ermessen liegt, ist der Umgang mit der Provision, die sie für die Vermittlung erhalten und die üblicherweise bereits im Preis enthalten ist. Teile davon können sie nachträglich an den Kunden zurückgeben.
Rückvergütung an den Kunden
Formal wird also der volle, vom Veranstalter festgelegte Preis durch den Kunden bezahlt. Anschließend erhält der Kunde jedoch eine Rückvergütung – das sogenannte Cashback. Rechtlich ist dieses Vorgehen zulässig, weil nicht der Reisepreis selbst reduziert wird, sondern ein Teil der eigenen Vermittlungsprovision weitergereicht wird. Faktisch ist es also ein legaler Weg, Rabatte zu geben, ohne sie so zu nennen. In der Reisebranche gibt es rund um diese Praxis große Debatten.
Endkunden profitieren am Ende von günstigeren Preisen, müssen aber beachten: Meist wird das Cashback erst nach Antritt der Reise oder gar erst nach der Rückkehr ausgezahlt.