Flugreisende haben bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgeschütteten Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof entschied laut deutschen und österreichischen Medienberichten in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass Fluglinien haften, wenn Gäste einen Schaden nicht selbst verursacht hätten.
Anlass für das Urteil ist die Schadensersatzklage einer österreichischen Familie. Deren Tochter war während eines Fluges von Mallorca nach Wien der Kaffeebecher vom ausgeklappten Abstelltisch auf die Brust gekippt. Die damals Sechsjährige erlitt Verbrühungen. Die Eltern forderten von der Fluglinie daraufhin Schadensersatz von 8.500 Euro.
Die im Dezember 2017 pleite gegangene Fluggesellschaft Niki verweigerte aber die Zahlung. Sie argumentierte, dass kein von der Linie verschuldeter Unfall vorgelegen habe. Man könne sie deshalb nicht haftbar machen. Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nun nicht.