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105.000 Euro Geldstrafe wegen heimlicher Änderung des Verfallsdatums von Mallorca-Lebensmitteln

Lebensmittelvertriebsunternehmen hatte Produktetiketten geändert, um Ware "länger haltbar" zu machen

EFE - ESPAÑA DESPERDICIO ALIMENTOS - NA - GRA327. MADRID, 02/04/2013.- La derogación de la fecha de caducidad del yogur -que se sustituirá por otra de consumo preferente- será la primera medida del Gobierno enmarcada en la iniciativa española "Más alimento, menos desperdicio" con la que se quiere evitar que 8 millones de toneladas de comida acaben en los vertederos cada año. El ministro de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente (Magrama), Miguel Arias Cañete ha presentado hoy esta iniciativa que incluye cinco grandes áreas de actuación contra el despilfarro. EFE/Juanjo Martin ESPAÑA DESPERDICIO ALIMENTOS - MADRID - JuanJo Martin - ell | EFE

| | Palma, Mallorca |

Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat die Hauptstrafe gegen ein mallorquinisches Unternehmen, das Lebensmittel vertreibt, wegen einer Reihe schwerer Gesundheitsverstöße bestätigt. Das geht aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" hervor. Die fünf Bußgelder belaufen sich auf insgesamt 105.000 Euro. Das höchste Bußgeld wurde für die Änderung von Produktetiketten, um das Verfallsdatum nicht zu überschreiten, sowie das Einfrieren von Lebensmitteln ohne Genehmigung oder ausreichende Sicherheitsbedingungen verhängt.

Das Unternehmen vertreibt überwiegend an die Gastronomiebranche. Es existiert seit Jahrzehnten. Bei einer Gesundheitskontrolle im Jahr 2018 wurden die fünf unterschiedlichen Verstöße festgestellt. Dazu zählte auch die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Ein Untersuchungsrichter in Palma stellte den Fall jedoch aus Mangel an Beweisen zunächst wieder ein. Allerdings wurde im Anschluss ein Bußgeldverfahren bei der Gesundheitsbehörde eröffnet.

Das Unternehmen bestritt stets, illegale Änderungen an der Kennzeichnung vorgenommen zu haben, und berief sich auf das eingestellte Strafverfahren. Das TSJIB erinnerte jedoch daran, dass diese Einstellung erfolgte, weil es keine ausreichenden Beweise für eine tatsächliche Gefährdung der Verbraucher gab, und nicht, weil die Manipulation der Etiketten nicht real war. Aus diesem Grund sei das Bußgeldverfahren der Gesundheitsbehörde rechtens.

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