Nicht immer beginnt der Urlaub gut. Da ist man heil am Ziel gelandet, freut sich auf ein paar Tage Entspannung und dann das: das Gepäckband dreht monoton seine Runden, nur der eigene Koffer liegt nicht darauf, das Gepäck ist verschollen. Bei einem Städtetrip kann man das ja vielleicht noch verschmerzen, steht aber eine Trekking-Reise oder ein Wanderurlaub an und man ist auf bestimmtes Equipment angewiesen, ist das ziemlich ärgerlich.
Folgendes ist zu tun, wenn der Koffer unterwegs verloren gegangen ist: Wer sein Gepäck schnell zurückhaben möchte, sollte den Verlust noch direkt am Airport melden. Denn wer das Terminal verlassen hat, muss nachweisen, dass der Koffer wirklich während der Reise verloren ging. In Palma de Mallorca wendet man sich am besten direkt an den Lost & Found-Schalter in der Ankunftshalle bei den Gepäckbändern (Ebene 0). "Die Suche nach dem verlorenen Koffer ist dann Sache der Handlingunternehmen beziehungsweise der Airlines", sagt Blanca Albero vom Flughafenbetreiber Aena. "Die Handlingunternehmen, die für den Transport der Koffer innerhalb des Flughafens zuständig sind, sind nämlich Vertragspartner der Fluggesellschaften."
Anhand des Gepäckabschnitts der Boardingkarte, der jedem Flugreisenden beim Check-In ausgehändigt wird, kann das Handling den Koffer nachverfolgen. Dabei hilft ein Computersystem, an das weltweit rund 2800 Airports angeschlossen sind. Ist der Koffer nach sieben Tagen immer noch nicht da, wird die Suche an die Airline abgegeben. "Die überwiegende Mehrzahl der Gepäckstücke kann den Gästen aber innerhalb von 24 Stunden zugestellt werden. Das Gepäck wird dann in der Regel zur angegebenen Adresse (Heimatort, Hotel) geliefert. Insgesamt ist nur ein kleiner Teil unserer Gäste von einem zeitweiligen Gepäckverlust betroffen. Durchschnittlich waren dies im Jahr 2014 laut aktuellem SITA-Report von 1000 Gästen etwa fünf Personen", so Theresa Krohn von Air Berlin.
Im Falle von verlorenem Gepäck dürfen die Betroffenen Ersatzanschaffungen vornehmen, die meist von der Airline ersetzt werden. Dabei geht es vorwiegend um Hygiene-Artikel und Kleidung. Es gilt aber der Schadensminderungsgrundsatz. "Die Kompensation von Noteinkäufen wie Drogerieartikeln hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen und der individuellen Situation des Gastes ab und erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben", so Krohn. Die Aufwendungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Zustellung des Gepäckstücks schriftlich bei der Airline eingereicht werden. Grundsätzlich werden keine Ersatzeinkäufe für Wertgegenstände wie Schmuck oder Schlüssel erstattet, da diese im Handgepäck befördert werden sollten. Außergewöhnlich hohe Noteinkäufe aufgrund von Veranstaltungen müssen entsprechend belegt und nachvollziehbar sein. Sollte das Gepäck bei einem Flug zum Heimatort nicht ankommen, werden keine Noteinkäufe kompensiert. Grundsätzlich sollte sich der Gast schadensmindernd verhalten. (cze)
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