Noch einmal einen Urlaub zu zweit genießen, bevor der Nachwuchs kommt oder als Resident den Babybauch der Familie in der Heimat vorführen: Es gibt verschiedene Gründe für Schwangere, eine Flugreise von oder nach Mallorca anzutreten. Prinzipiell ist dagegen auch nichts einzuwenden, auch wenn es sowohl aus medizinischer als auch aus Sicht der Airlines einige Punkte zu beachten gilt.
„Verläuft die Schwangerschaft komplikationslos, steht dem Mallorca-Flug nichts im Weg”, sagt Frauenärztin Dr. Nele Braun (Clínica Picasso). Wer regelmäßig zur Schwangerschaftsvorsorge geht, braucht vor der Reise nicht extra bei seinem Arzt vorzusprechen.
„Kurze Strecken wie nach Mallorca sind auch in der Frühschwangerschaft kein Problem, lange Flüge sollte man allerdings vermeiden”, sagt die Gynäkologin. Diskussionen gibt es immer wieder, ob die kosmische Höhenstrahlung im Flieger dem Ungeborenen schaden könnte. Zum Vergleich: Auf der Erde sind Menschen pro Jahr einer Strahlung von 2000 Mikrosievert ausgesetzt, bei einem Flug zwischen Frankfurt und Mallorca kommen drei bis sechs Mikrosievert hinzu. Aus diesem Grund gelten Stewardessen als fluguntauglich, sobald sie ihre Schwangerschaft bekannt geben. Sowohl Eurowings als auch Condor begründen das Vorgehen damit, dass Stewardessen durch ihre Arbeit besonders hoher Strahlung ausgesetzt seien. Zum Schutz von Mutter und Kind werden sie umgehend vom Dienst freigestellt.
Ein Flug in der Schwangerschaft kann einige Beschwerden verstärken wie beispielsweise Übelkeit oder Wassereinlagerungen in den Beinen. „Wenn ein Thromboserisiko besteht, kann es nötig sein, Blutverdünner zu spritzen”, sagt Frauenärztin Nele Braun.
Besteht die Gefahr einer Frühgeburt, dann rät die Medizinerin vom Fliegen ab. Vier Wochen (bei Mehrlingsschwangerschaften acht Wochen) vor der Geburt sollten Schwangere von Flugreisen absehen.
Vor der Flugbuchung sollte sich die schwangere Reisende über die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Airlines informieren. Denn bis zu welchem Zeitpunkt unter Vorlage welcher Unterlagen Schwangere mitgenommen werden, variiert von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
Bei Condor beispielsweise müssen Frauen ab der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest vorlegen, vorher sind Reisen ohne besonderen Nachweis möglich. Das Attest muss den errechneten Geburtstermin sowie die Flugtauglichkeit bestätigen und darf maximal zehn Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein. Das Attest wird sowohl in Deutschland als auch in Spanien vom Frauenarzt ausgestellt. Ab der 36. Schwangerschaftswoche werden Schwangere von Condor gar nicht mehr befördert. Erwartet eine Frau Zwillinge oder noch mehr Babys, gelten andere Fristen.
Ebenso verfahren Ryanair und Laudamotion: Ab der 28. Woche müssen Schwangere eine „Fit to Fly“-Bestätigung vorlegen, die maximal zwei Wochen vor Abflug vom Arzt ausgestellt wurde. Auch Vueling verlangt von Schwangeren ab Woche 28 ein medizinisches Attest mit Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis, Registrierungsnummer sowie Unterschrift des Arztes. Vier Wochen vor dem Geburtstermin können Frauen allerdings nicht mehr mitfliegen.
Auch bei Eurowings, Tuifly, Swiss, Lufthansa und Germania können Frauen bis zur Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche mitfliegen. Sie müssen auf Verlangen ihren Mutterpass vorlegen. Lufthansa und Swiss empfehlen allerdings ab der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest mitzuführen. Liegt der Rückflug nach der 36. Woche, können die Airlines bereits die Hinreise verweigern.
Vier Wochen vor der Geburt verlangt die Fluggesellschaft Norwegian ein ärztliches Attest, das Hin- und Rückflug abdeckt. Der Flug darf maximal vier Stunden dauern, so die Airline. Zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin werden Schwangere von Norwegian nicht mehr befördert.
Dass es wirklich zu einer Geburt auf der Mittelstrecke Deutschland-Mallorca kommt, ist äußerst selten. Den Pressesprechern von Eurowings und Condor ist jedenfalls kein Fall bekannt: Das Kabinenpersonal ist allerdings für medizinische Notfälle geschult. Der Kapitän entscheidet, was zu tun ist, wenn eine Reisende in den Wehen liegt. „Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den nächstgelegenen Flughafen ansteuern und die Passagierin in ärztliche Betreuung geben”, betont der Eurowings-Sprecher.
In den Nachrichten war 2017 zu lesen, dass auf einem Flug von Saudi-Arabien nach Indien eine junge Frau einen Sohn zur Welt bracht. Die Fluggesellschaft Jet Airways sicherte dem Jungen zu, dass er auf Lebenszeit kostenlos mit ihnen fliegen dürfe. Wie gehen die hiesigen Airlines mit so einem Fall um? „Das würden wir von Fall zu Fall entscheiden”, heißt es vonseiten Eurowings. Es gibt hierfür bei der Airline keine generelle Richtlinie. „Ich bin mir aber sicher, dass wir einen neuen Eurowings-Fan gebührend begrüßen würden”, betont der Pressesprecher. Condor teilt mit: „Das wäre ein einmaliges Erlebnis für die Crew und uns als Unternehmen. In Abstimmung mit den Eltern würden wir dies sicherlich gebührend feiern.”
Um die Staatsangehörigkeit ihres Kinder müssen sich die Eltern im unwahrscheinlichen Fall einer Geburt über beispielsweise französischem oder spanischem Luftraum keine Sorgen machen. Denn für Deutsche gilt das Abstammungsprinzip. Sobald zumindest ein Elternteil deutsch ist, bekommt auch das Kind die Staatsangehörigkeit.
(aus MM 30/2018)