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Autoummeldung bleibt Ärgerthema Nummer 1

Kennzeichen D: Zoll und Polizei machen weiterhin Jagd auf Steuersünder

Zollbeamte bei einer Kontrolle in Andratx. | Foto: Michels

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Nachdem Zoll und Polizei in Andratx kürzlich erneut Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen kontrolliert haben, häuften sich in der MM-Redaktion die Anrufe und E-Mails besorgter Leser. Die Verunsicherung rund um das Thema Ummeldepflicht auf Mallorca ist groß, belastbare Informationen sind schwer zu bekommen.

Grundsätzlich hat sich an der Rechtslage seit rund zwei Jahren nichts geändert. Das bestätigt Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilklubs "Automovilistas Europeos Asociados". Die Verkehrsbehörde ("Tráfico") hält sich seit jeher vornehm zurück, wenn es darum geht, einen klaren Standpunkt zu beziehen. Das Problem ist, dass die spanische Kraftfahrzeugverordnung nicht detailliert auf die Zulassungspflicht eingeht.

Das spanische Gesetz, das eine eindeutige Vorschrift zur Ummeldepflicht enthält, stammt aus dem Steuerrecht (Ley 38/1992). Deshalb ist es in der Regel der Zoll, der die Kontrollen durchführt. Das Gesetz sieht vor, dass für jedes Fahrzeug, dass erstmalig in Spanien zugelassen wird, eine Zulassungssteuer entrichtet werden muss ("impuesto de matriculación").

Die Ummeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Spanien erfolgen. Wird dieses im Rahmen eines Umzugs nach Spanien gebracht, beträgt die Frist 60 Tage. Außerdem beinhaltet das Gesetz eine Definition der Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen werden müssen.

Dazu heißt es sinngemäß: "In Spanien zugelassen werden müssen Fahrzeuge, die von Steuerinländern benutzt werden." Das wichtigste Kriterium bei der Frage, wer "Resident" (also: Steuerinländer) ist, ist die Aufenthaltsdauer im Land. Man ist dort Steuerinländer, wo man die meiste Zeit verbringt. Auch wer hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hat, wird als Steuerinländer behandelt. Zu guter Letzt: Leben der Ehepartner und gemeinsame Kinder in Spanien, gilt man ebenfalls als Steuerinländer.

Aus der Formulierung in dem genannten Gesetz ergibt sich im Umkehrschluss, dass Fahrzeuge, die nicht von Steuerinländern benutzt werden, nicht in Spanien zugelassen werden müssen, sondern ihre ausländischen Kennzeichen behalten können - unabhängig davon, wie lange sie auf der Insel stehen. Sämtliche Kontrollen der vergangenen Jahre fanden nach dieser Maxime statt: Der Zoll überprüft Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen und interessiert sich nur dafür, ob die Person, die am Steuer sitzt, "Resident" ist oder nicht. Dass man anderswo seinen Steuerwohnsitz hat, weist man am besten durch eine Bescheinigung des Finanzamtes nach.

Durch eine Reform des Gesetzes 38/1992 hat der spanische Gesetzgeber im Jahr 2011 allerdings eine Ausnahme von der Ummeldepflicht geschaffen. Seitdem heißt es dort: "Von der Ummeldepflicht ausgenommen ist, wer die Zulassungssteuer bezahlt hat." Es ist also möglich, die Ummeldung des Fahrzeugs zu umgehen, obwohl man "Resident" ist. MM sind Fälle bekannt, in denen der Zoll exakt diese Regelung angewandt hat.

Das Zahlen der Zulassungssteuer allerdings geht nur per Internet und ist kompliziert. Das entsprechende Formular 576 gibt es unter folgender Adresse: www.aeat.es >>> Sede Electrónica >>> Impuestos >>> Impuesto de Matriculación. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach dem Alter und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.

Mit der Gesetzesänderung von 2011 hat sich noch etwas geändert: Während Zoll und Polizei das fragliche Fahrzeug in der Vergangenheit in Verdachtsfällen sofort "stilllegen" (also beschlagnahmen und abschleppen) konnten, ist die Neuregelung auch hier großzügiger. Seit 2011 gibt es eine fünftägige Frist, innerhalb derer der Fahrzeughalter die Ummeldung in die Wege leiten oder aber die Zulassungssteuer bezahlen kann.

Zur Verwirrung trug in den vergangenen Tagen auch ein neues Merkblatt des deutschen Konsulats in Palma bei. Darin heißt es: "Sobald Sie in Spanien Ihren Wohnsitz genommen haben, muss Ihr Kfz auf spanische Zulassung umgemeldet werden." Auf Nachfrage räumt man beim Konsulat allerdings ein, dass man sich dort nach der deutschen Rechtslage, nicht nach der spanischen richte.

Auch die korrekte Anwendung der in Spanien gültigen Vorschriften ist aber keine Garantie, dass man nicht doch Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle gerät. MM sind Fälle bekannt, in denen Polizisten "Nichtresidenten" aufforderten, ihr Auto umzumelden und das Fahrzeug kurzerhand stilllegten. Touristen, die nur vorübergehend mit ihrem Auto auf die Insel kommen, tun gut daran, ihr Fährticket aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.


INFO

Wer sich aus erster Hand informieren will, kann das beim Zoll ("Aduanas") tun, der seinen Sitz in Palma an der alten Mole unterhalb der Kathedrale hat. Telefon: 971-726583

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