In Deutschland ist Wahljahr: Am 26. September treten die Bundesbürger an die Wahl-urnen, um ihre Stimmen für einen neuen Bundestag abzugeben. Auch Auslandsdeutsche können an der Wahl teilnehmen. Sie müssen dafür volljährig sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das teilt das Konsulat in Palma mit.Wichtig ist für Bürger, die fest auf Mallorca wohnen, zu beachten, dass sie nicht automatisch für die Abstimmung registriert sind. Wer wählen will, muss sich zuvor ins Wählerregister seiner ehemaligen Heimatgemeinde eintragen lassen.
Laut Bundeswahlrecht werden zwei Gruppen unterschieden:
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben
Generell gilt, dass Bundesbürger, die nicht in Deutschland gemeldet sind, an der Wahl teilnehmen können, wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt beziehungsweise die Auswanderung nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
Das Wahlgesetz sieht darüber hinaus vor, dass auch Deutsche, „wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind”, wählen dürfen.
Was ist darunter zu verstehen? Unter bestimmten Umstände können deutsche Gemeinden auch Auslandsdeutsche als zur Wahl berechtigt zulassen, die beispielsweise länger als 25 Jahre nicht mehr in der Bundesrepublik leben. Dafür ist die Kommune zuständig, in welcher der Bürger vor seinem Wegzug ins Ausland gelebt hatte. Die jeweilige Person stellt den Antrag dazu über das Formular für den Eintrag ins Wählerregister. Nachweise für einen Bezug zu Deutschland müssen dafür erbracht werden. Der Bundeswahlleiter nennt verschiedene Beispiele: So gilt die Ausnahmeregelung beispielsweise für Mitarbeiter der Botschaften und Konsulate, Auslandskorrespondenten, Grenzpendler oder Senioren, die mit dem Renteneintritt in den Süden zogen, aber noch eine deutsche Ferienwohnung unterhalten. Wer hingegen noch nie in Deutschland lebte oder vor mehreren Jahrzehnten auswanderte, hat eher schlechte Karten, sein Wahlrecht ausüben zu dürfen.
In jedem Fall müssen Auslandsdeutsche einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das muss auch dann erfolgen, wenn die Registrierung bereits für eine frühere Wahl erfolgte, denn die Eintragung ins Wählerverzeichnis wird für jede Wahl neu beantragt. Die Frist dafür endet 21 Tage vor der Wahl. Sprich: Am 5. September muss der Antrag bei der zuständigen deutschen Gemeinde eingegangen sein. Das Formular wird an die Verwaltung jener Gemeinde geschickt, in welcher der Auslandsdeutsche vor seiner Auswanderung zuletzt gemeldet war.
Auf dem Formular gibt der Wahlberechtigte eine Adresse an, an welche die Briefwahlunterlagen versandt werden. Diese werden frühestens sechs Wochen vor der Wahl verschickt. Der Antrag muss zudem unterschrieben werden. Er kann weder per Fax noch per Mail eingereicht werden, sondern muss im Original vorgelegt beziehungsweise eingesandt werden.
Weitere Informationen und das Formular finden sich auf der Webseite des Bundeswahlleiters hier.
Wer keinen Internetzugang hat, kann das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Konsulat in Palma (Telefon: 971-707737) per Post zusenden lassen. Eine Möglichkeit zur Abstimmung für die Wahl gibt es in den deutschen Auslandsvertretungen nicht.
Deutsche, die sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Land aufhalten
Wer noch einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat und nur zeitweise auf Mallorca lebt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl im Urlaub befindet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde seines deutschen Wohnorts eingetragen. Die Wahlbenachrichtigung geht an die deutsche Meldeanschrift.
Mit dieser ist es möglich, am 26. September direkt am deutschen Wohnort die Stimme abzugeben oder zuvor die Briefwahl zu beantragen – das geht bis Freitag, 24. September, 18 Uhr. Dazu muss bei der Gemeinde ein Wahlschein beantragt werden. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundeswahlleiters.