In so einem Fall sollte unbedingt eine polizeiliche Verlustanzeige aufgegeben werden, und dies innerhalb von 48 Stunden. Das ist in jedem Revier der Guardia Civil, Nationalpolizei oder Lokalpolizeien möglich. Hat das abhanden gekommene Dokument wie der deutsche Personalausweis Online-Funktionen, so sollten diese sofort gesperrt werden. Dies ist unter der Telefonnummer 0049 116 116 möglich. Für den Anruf ist es nötig, das Sperrkennwort bereitzuhalten. Dies wurde dem Bürger nach der Ausstellung des Dokuments in einem PIN-Brief mitgeteilt.
Das deutsche Konsulat rät, mit der Airline abzustimmen, ob der Flug ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses nötig ist, sollte die Fluggesellschaft darauf hingewiesen werden. Ist damit keine Reise möglich, kann das Konsulat einen Passersatz für den Flug nach Deutschland ausstellen.
Dafür ist eine Identitätsprüfung über die zuständigen deutschen Inlandsbehörden nötig, was Zeit in Anspruch nimmt. Deswegen ist diese Prozedur an einem einzigen Tag nicht erledigt. An Abenden und Wochenenden entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung. Führerscheine können im Konsulat nicht ersetzt werden. Wer wegen eines verlorenen Ausweises seinen Rückflug nicht antreten kann, kann wegen Extra-Ausgaben keine Schadenersatzansprüche gegen das Konsulat oder die Bundesrepublik stellen.