Wer auf Mallorca lebt, kommt um die spanische Sozialversicherung, die Seguridad Social, nicht herum. Sie vereint die Leistungen des spanischen Sozialversicherungssystems wie Rentenkasse, Kranken- sowie Pflegeversicherung und Arbeitsamt.
Es gibt verschiedene Träger. Am wichtigsten für Mallorca-Residenten sind die Allgemeine Sozialversicherungskasse (Tesorería General de la Seguridad Social – TGSS), das Nationale Institut für soziale Sicherheit (Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS) und das Arbeitsamt, der staatliche Beschäftigungsservice (Servicio Público de Empleo Estatal – SPEE). TGSS führt die Mitgliedschaftsunterlagen der Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständigen, überwacht Erwerbsstatus und Beitragszahlungen, zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein und zahlt Leistungen aus. INSS ist zuständig für Bewilligung und Berechnung der Leistungen. Hilfen bei Arbeitslosigkeit gewährt und überwacht SPEE, dort erfolgt auch die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, den "Oficinas de Empleo".
Bevor ein Zugezogener beginnt, auf Mallorca zu arbeiten, muss er sich bei der Seguridad Social anmelden. Das geht in den Büros der TGSS (Palma, Rambla 18; Inca, Gabriel Buades 13-15; Manacor, Doctor Fleming, 25). Dort wird ein Antrag auf eine Sozialversicherungsnummer ausgefüllt, man bekommt eine Beitrittsnummer (Número de afiliación). Das Dokument sollte gut aufbewahrt werden.
Die Nummer ist notwendig, um einen Arbeitsvertrag unterschreiben zu können. Das Unternehmen meldet dann seinen neuen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an ("dar de alta") und führt auch die monatlichen Beiträge ab. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Zugezogene in der spanische Sozialversicherungssystem ein und hat Anspruch auf Leistungen.
Wer als Selbstständiger auf der Insel arbeiten möchte, meldet sich bei der Sozialversicherung als "Autónomo" an. Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich, ihre Beträge an die Sozialversicherung abzuführen. Mit den monatlichen Zahlungen erwerben sie die gleichen Leistungen wie Angestellte, beispielsweise Krankenversicherung, Elternzeit-Regelung, Rente.
Ein Sonderfall sind Rentner, die ihren Wohnsitz nach Mallorca verlegen. Sie müssen bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland das Formular S1 oder E121 beantragen. Damit registrieren Senioren sich bei der INSS. Büros gibt es in Palma (Pere Dezcallar i Net 3), Calvià (Plaça Francisca Revert Montiel 1-3), Felanitx (31 de Març 14), Inca (Llorenç María Durán 44), Llucmajor (Bisbe Taxaquet 10) und Manacor (Doctor Fleming 25).
Sie werden damit Mitglied der spanischen Krankenversicherung und können sich eine Versicherungskarte ausstellen lassen. Rentner können sich dann in den staatlichen Ärztezentren und Krankenhäusern behandeln lassen. Auch sind sie wie die spanischen Senioren von der Zuzahlungspflicht zu Medikamenten befreit. Allerdings gilt es zu beachten, dass es in Spanien keine freie Arztwahl im staatlichen Gesundheitssystem gibt und Zahnbehandlungen nicht übernommen werden.
Anträge auf Leistungen (außer Arbeitslosengeld), egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner, werden in den Filialen der INSS gestellt. Für Anmeldungen und Datenänderungen wendet man sich an die Büros der TGSS. Termine gibt es unter www.seg-social.es.
Online erledigen
Leichter machen kann man sich das Leben mithilfe eines elektronischen Zertifikats. Damit lassen sich viele Behördengänge vom heimischen Computer aus erledigen - auch bei der Seguridad Social. Beantragt wird die Signatur bei der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (staatliche Banknotendruckerei und Münzprägeanstalt) im Internet (www.sede.fnmt.gob.es >>>Certificados >>>Persona Física >>>Obtener Certificado Software >>> Solicitar Certificado). Persönliche Daten eintragen: NIE-Nummer, Nachname und Mailadresse. Im Anschluss muss sich der Antragsteller in einem Büro der Sozialversicherung identifizieren, dafür bringt er ein Ausweisdokument, die NIE und einen Code mit, den man nach der Antragstellung per Mail erhalten hat. Vor Ort unterschreibt man einen Vertrag über die Nutzung und erhält ein Merkblatt zum weiteren Vorgehen. Kurze Zeit später steht die Datei im Internet zum Herunterladen bereit.
(aus MM 47/2017)