Immer Ärger mit dem Landhaus auf Mallora; die Vergangenheit ist reich an vermurksten Situationen. Drei Beispiele:
Artà - Boris Becker errichtete sich dort seinen Traum vom Wohnen auf dem Lande. Leider wurde das Haus doppelt so groß wie erlaubt, obgleich der Tennisstar theoretisch auf dem Land vier kleine Häuser hätte bauen dürfen. Der Rechtsstreit zog sich jahrelang hin und endete mit einem Teilabriss.
Llucalcari - Das Landhaus eines deutschen Mallorca-Fans im Küstenwald war Romantik pur. Naturschützer hatten jedoch Anzeige wegen illegalen Bauens durch die Voreigentümer erstattet, ein gutes Jahrzehnt Prozessieren endete mit einem Komplettabriss.
Andratx - Die Baugenehmigung für einen Pferdestall lag durchaus vor. Bei einer Überprüfung stellte die Bauaufsicht jedoch fest, dass das vermeintliche Pony ebenfalls über Schlaf- und Wohnzimmer samt TV-Anlage verfügte. Der "Pferdestall" des Ex-Bürgermeisters von Andratx brachte ihn - neben diversen anderen Verstößen gegen die Baubestimmungen samt Korruption - in den Knast.
Die Belege machen deutlich: Auf Mallorca wurden in der Vergangenheit Landhäuser häufig im juristischen Graubereich und völlig unkontrolliert errichtet. Entweder es entstand ein Häuschen im Grünen ganz ohne Baulizenz, oder das zulässige Bauvolumen wurde durch (oftmals nachträgliche) Anbauten überschritten, oder der genehmigte Schuppen für landwirtschaftliche Geräte entpuppte sich als rurale Luxus-Finca mit Pool, Grillbar und Saunazelle.
Mit all dem behördlichen Schlendrian auf dem Lande soll jetzt jedoch Schluss sein. Das Balearen-Parlament verabschiedete Anfang März ein neues Bodengesetz, das den Bau von Häusern auf dem Land neu regelt und dem Inselrat die Rechtsgrundlage liefert, über die Einhaltung der Bauvorschriften zu wachen (die Rathäuser, zu nah am Dorfbewohner, verlieren diese Kompetenz).
Doch mehr noch als künftige Bauten regelt das "ley de suelo" die Rechtslage der bereits existierenden illegalen Landhäuser. Deren Anzahl wird balearenweit auf 10.000 bis 20.000 geschätzt. (Zum Vergleich: In den vergangenen 20 Jahren wurden lediglich 7922 Landhäuser legal errichtet.)
Eigentümer illegaler Landhäuser können jedoch aufatmen: Das Gesetz sieht für diese Immobilien eine nachträgliche Legalisierung vor, wenn die Verstöße verjährt sind, keine Anzeigen vorliegen und die Häuser nicht in Naturschutzgebiet liegen.
Kritiker werfen dem Gesetzgeber vor, für Verstöße aus der Vergangenheit eine Amnestie ausgesprochen zu haben. "Das ist aber keine Gratis-Amnestie, denn auch die nachträgliche Legalisierung kostet eine Menge Geld", sagt Rechtsanwältin Sabine Hellwege auf MM-Anfrage.
Neben diversen Gebühren für Genehmigungen (4,5 Prozent des Immobilienwerts) fallen Geldstrafen an, die 15, 20 oder 25 Prozent des Hauswerts entsprechen, je nachdem, wie rasch ein Eigentümer sich innerhalb einer Drei-Jahres-Frist um die Legalisierung seines Besitzes bemüht.
Rechtsanwalt Manuel Stiff begrüßt das neue Gesetz. Es werde sich positiv auf den An- und Verkauf der Immobilien auswirken. Illegale Anbauten erwiesen sich in der Vergangenheit häufig als Hindernis, wenn deutsche Interessenten eine Mallorca-Finca erwerben wollten. Der Experte kennt Fälle, in denen das Anwesen 1,5 Millionen Euro wert ist, aber der Pool illegal errichtet wurde.
Das Problem illegaler Immobilien: Sie lassen sich nicht legal verkaufen, können keine Hypothek decken, Umbauanträge sind ausgeschlossen.
Die Opposition warf der Balearen-Regierung vor, mit dem Gesetz in die Jahre der ungebremsten Bautätigkeit zurückzufallen. Der Minister für Raumordnung, Gabriel Company, konterte: "Ob es uns gefällt oder nicht, diese Häuser existieren." Ein Abriss sei nicht möglich, weil die Verstöße gegen die Baugesetze, verjährt seien. Diese Immobilien weiter im rechtsfreien Raum zu belassen, hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen.
(aus MM 11/2014)