Gerade während des kalten und nassen Winters in Deutschland spielen viele Bundesbürger wieder mit dem Gedanken, nach Mallorca auszuwandern – und das ist eigentlich gar nicht so schwer. Allerdings gilt es, einiges zu beachten. Wer bei dem Wort „Auswandern” an „Wandern” denkt, liegt nämlich nicht ganz falsch. Nicht umsonst besagt ein Sprichwort: „Die Deutschen haben die Bürokratie erfunden, aber die Spanier haben sie perfektioniert”. Für eine echte Auswanderung nach Mallorca sollte man deshalb folgende Schritte befolgen:
Die NIE-Nummer
Ohne sie geht in Spanien fast gar nichts. Man kann kein Bankkonto eröffnen, kein Haus oder Auto kaufen, keinen Mietvertrag und auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Rede ist von der Número de Identidad de Extranjero (Ausländeridentitätsnummer) , umgangssprachlich auch einfach nur „NIE” genannt. Jeder, der nach Mallorca auswandert, braucht sie. Die NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar. Das heißt, wer eine NIE bekommt, behält die gleiche Nummer sein Leben lang. Beantragt werden kann sie mit Termin („cita previa”) bei der Polizeistelle („policia nacional”) auf der Ausländerbehörde („extranjeria”) . Wenn keine Termine verfügbar sind, können Auswanderberater helfen. Diese verfügen oft über vorreservierte Termine.
Anmeldung bei der Sozialversicherung
Mit der NIE-Nummer erhält man als Neu-Mallorquiner bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) eine Beitrittsnummer (número de afiliación) . Wer der Seguridad Social beitritt, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung („salud pública”) . Bei der Beantragung sollten die bereits erhaltene NIE-Nummer sowie das Ausweisdokument im Original und in Kopie mitgeführt werden. Das erspart den spontanen Gang zu Copy-Shops. Der Beitritt zur Sozialversicherung kann direkt bei der Seguridad Social in Palmas Innenstadt (La Rambla 18) beantragt werden. In manchen Fällen kann auch die Personalabteilung des zukünftigen Arbeitgebers helfen.
Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit
Hat man es geschafft, sowohl die NIE-Nummer als auch die Beitrittsnummer zur Sozialversicherung zu bekommen, sollte man diese Dokumente dem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen, zusammen mit allen weiteren Unterlagen, die dieser für die Anfertigung des Arbeitsvertrags braucht. Wer sich als „autónomo” selbständig machen will, muss sich nach dem Erhalt der NIE-Nummer ebenfalls bei der Sozialversicherung und anschließend beim spanischen Finanzamt (Agencia Trubutaria) anmelden.
Wohnen auf Mallorca
Wer auf Mallorca einen Mietvertrag („contrato de alquiler”) unterschreiben will, muss dem zukünftigen Vermieter in der Regel die NIE-Nummer und einen Arbeitsvertrag („contrato laboral”) vorlegen. Sofern noch keine Gehaltsabrechnungen vorliegen, können Personalabteilungen Simulationen anfertigen. Bei Selbstständigkeit werden normalerweilese nachgewiesene Einkünfte verlangt. Einfacher ist es für alle, die Eigentum auf Mallorca haben.
Anmeldung beim Rathaus
Wer schließlich über einen auf den eigenen Namen ausgestellten Mietvertrag (oder einen Eigentumsnachweis) verfügt, sollte damit beim Bürgeramt der neuen Heimatgemeinde vorstellig werden und offiziell seinen Wohnsitz anmelden („empadronamiento” ). Wer in einer WG lebt, kann sich vom Hauptmieter eine Wohnungsgeberbescheinigung („autorización del titular de la vivienda”) ausstellen lassen. Bei den Bürgerbüros ist in der Regel – je nach Gemeinde – ein Termin nötig, der meist online beantragt werden kann. Die NIE-Nummer sowie Kopien eines Ausweisdokuments sollten mitgeführt werden. Die Anmeldung im Rathaus ist wichtig, um bei Flug- oder Schiffsreisen in den Genuss des Residentenrabatts („descuento residente”) zu kommen.
Die „grüne Karte” („residencia”)
Ist man im Besitz eines Arbeitsvertrags oder als Selbstständiger gemeldet, kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erneut beim Ausländeramt die „grüne Karte” (offiziell: „Certificado de residente de ciudadanos de la Unión Europea”) , beantragt werden. Dem Antrag sollten Kopien des Arbeitsvertrages oder der Anmeldung als „autónomo”, der NIE-Nummer, der Beitrittsnummer zur Sozialversicherung, des „Empadronamientos” sowie eines Ausweisdokuments beigefügt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Gebühr bezahlt, erhält der Neu-Mallorquiner die begehrte „Residencia” in Form einer kleinen grünen Karte. Es gilt zu beachten, dass die „Residencia” erst dann ausgestellt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag in Kraft getreten ist, also frühestens am ersten Arbeitstag. Auch die Eröffnung eines Bankkontos ist in der Regel nur unter Vorlage der grünen Karte möglich.
Das Bankkonto
Um Gehalt und Lohn bekommen zu können, brauchen Arbeitnehmer in der Regel ein spanisches Bankkonto. Auch hierfür ist die NIE-Nummer, bei manchen Banken sogar die Residencia, notwendig. Ebenfalls verlangt wird von den Banken in der Regel ein Nachweis über die Höhe des zu erwartenden monatlichen Lohns.
Spanisch lernen
Auswandern nach Mallorca ohne Spanisch-Kenntnisse ist keine gute Idee. Beim Erlernen der Sprache helfen öffentliche Sprachschulen wie die Escuela Oficial de Idiomas (EOI) oder private Sprachschulen und Lehrer.