Statt wie sonst im April beginnt die Frist zur (Vor-)Schulanmeldung auf Mallorca in diesem Jahr etwas früher. Die Aufnahmeanträge für staatliche oder mit öffentlichen Geldern geförderte Bildungseinrichtungen müssen teilweise bereits im Zeitraum vom 25. März bis zum 5. April eingereicht werden. Von der relativ knapp bemessenen Frist betroffen sind Kinder im Alter von drei Jahren, die von der Elternbetreuung oder der Krippe in die Vorschule wechseln sollen.
Auf Spanisch bezeichnet man dieses Einstiegsniveau als „4º año de educación infantil” (Erziehung für vierjährige Kinder), was sich bis zur eigentlichen Einschulung dann noch über zwei weitere Jahre fortsetzt („5º y 6º año de educación infantil”).
Zwar besteht die Schulpflicht erst ab sechs (erstes Jahr Primarschule), doch werden in Spanien über 90 Prozent der jüngeren Kinder bereits von spezialisierten Pädagogen unterrichtet, was in der Regel in den Räumen einer Grundschule geschieht und vormittags völlig kostenlos ist, wenn kein zusätzlicher Mittagstisch gebucht wird.
Da insgesamt ausreichend Plätze vorhanden sind, und meist beide Elternteile arbeiten (müssen), gibt es kaum eine Familie, die diese Möglichkeit nicht nutzt. Auch auf der Insel gemeldete internationale Residenten können davon profitieren, wenn sie nun rechtzeitig einen Antrag ausfüllen.
Alternative ist eine kostenpflichtige Betreuung in privaten Einrichtungen, die es fast an jeder Ecke gibt. Sie genießen nicht immer einen so guten Ruf wie das staatliche Programm, bieten jedoch größere terminliche und erzieherische Freiheiten bis hin zur Englischförderung für Kleinkinder oder zur vorübergehenden Unterbringung nach Bedarf.
In deutscher Sprache gibt es zum Beispiel private Angebote an der Playa de Palma unter dem Dach der Eurocampus-Schule oder im AWO-Kindergarten Santa Maria. Der allerfrüheste Eintrittstermin ist gegebenenfalls der vierte Lebensmonat (je nach Konzept).
Etwas anders gelagert ist das Verfahren bei der Anmeldung an weiterführenden staatlichen Schulen oder in kommunalen Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre). Hier läuft die Frist vom 13. bis 17. Mai. Die Platzvergabe ist abhängig von einem komplizierten Punktesystem, in das unter anderem Wohnzeiten im Bezirk, die Lage der Arbeitsstätte, das Einkommensniveau und das Vorhandensein von Geschwistern einfließen.
Staatlich geförderte Schulen in kirchlicher Trägerschaft („Colegios Concertados”) gelten als besonders begehrt und erfordern bereits im Vorschulbereich eine hohe Punktzahl. Wer dort im zarten Altern von drei Jahren landen kann, der darf im Prinzip bis zum Abitur bleiben, wenn ein durchgehender Bildungszug vorhanden ist.
Am 31. Mai wird das vorläufige Ergebnis der Platzzuteilung per Liste bekannt gemacht. Vom 28. Juni bis zum 2. Juli müssen die Eltern die Einschreibung noch schriftlich bestätigen. Andernfalls verfällt ihr Anspruch. (mic)